Kommentar Eine nachvollziehbare Entscheidung des Züscher Rats

Züsch · Der Gemeinderat Züsch hat dafür gestimmt, das Bürgerbegehren in Sachen Ausbaubeiträge zurückzuweisen. Der darin enthaltene Fehler hätte zwar korrigiert werden können, aber das wollte eine Mehrheit im Rat nicht – denn die Folge wäre bei Beibehaltung des Ratsbeschlusses von Oktober automatisch ein Bürgerentscheid gewesen.

 Die Ortsdurchfahrt in Züsch (L166) ist derzeit eine große Baustelle. Der Ausbau und die damit zusammenhänge Erhebung von Beiträgen sorgt seit Monaten für Unruhe im Dorf.

Die Ortsdurchfahrt in Züsch (L166) ist derzeit eine große Baustelle. Der Ausbau und die damit zusammenhänge Erhebung von Beiträgen sorgt seit Monaten für Unruhe im Dorf.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Versetzt man sich in die Lage der Ratsmitglieder, ist diese Mehrheitsentscheidung nachvollziehbar.

Natürlich könnte man auch argumentieren: Es betrifft alle im Ort, lasst doch alle Bürger entscheiden – das ist demokratisch, und danach ist wieder Ruhe im Dorf. Aber wäre denn nach einem Bürgerentscheid wirklich Ruhe? Schwer vorherzusagen. Hinzu kommt, dass der Gemeinderat sich mit den Folgen der beiden Optionen – wiederkehrende Beiträge jetzt für die L166 oder erst nach 2024 – zwei Jahre lang intensiv auseinandergesetzt hat. Ortschef Frohn hat bei der Bürgerversammlung versucht, alle diese abzuwägenden Konsequenzen darzustellen. Natürlich wäre es überheblich zu behaupten, die Thematik sei zu komplex, als dass der normale Bürger darüber selbst entscheiden könne. Dennoch bleiben gewisse Zweifel, ob der Bürger bei seiner Entscheidung diese Folgen und Abwägungen auch vornehmen würde und die günstigste Konstellation mit der größtmöglichen Zahl an Beitragszahlern im Blick hätte – so wie es laut Ortschef das Bestreben des Rats gewesen ist. Frohns Annahme, dass für den Bürger doch eher die kurzfristigen persönlichen Folgen für den eigenen Geldbeutel ausschlaggebend wären, ist nicht von der Hand zu weisen. Zumal fraglich ist, ob sich tatsächlich alle Wahlberechtigten vor dem Urnengang intensiv mit der Materie beschäftigen würden.

Der formelle Fehler im Bürgerbegehren hat nun dem Rat die Möglichkeit geboten, einen Bürgerentscheid zu vermeiden. Da müssen sich die Initiatoren auch an die eigene Nase fassen, weil sie ihre Frage nicht klar auf den Punkt formuliert haben. Jetzt haben wiederum sie es in der Hand, „den Deckel drauf zu machen“. Die Alternative, den Streit auf die gerichtliche Ebene zu bringen, klingt jedenfalls auch nicht nach der besten Option, die Unruhe im Ort in absehbarer Zeit zu beenden.

c.weber@volksfreund.de

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