Kommentar zu Absicherung von Dorfteich in Malborn Ehrenamtler bei solchen Fragen nicht allein lassen

Malborn · Ob der Dorfteich eine Gefahr für Kinder darstellt, ist eine wichtige Angelegenheit – mit solchen Entscheidungen sollten Ehrenamtler aber auf keinen Fall alleine gelassen werden. Denn wer würde sich sonst noch bei einer Kommunalwahl aufstellen lassen?

Wie müssen Dorfteiche abgesichert werden, damit sie für Kinder keine Gefahr darstellen? Nach einem Urteil gegen einen Bürgermeister aus Nordhessen sind viele Kommunen sensibilisiert, ihre Gewässer daraufhin genauer unter die Lupe zu nehmen.

Wie müssen Dorfteiche abgesichert werden, damit sie für Kinder keine Gefahr darstellen? Nach einem Urteil gegen einen Bürgermeister aus Nordhessen sind viele Kommunen sensibilisiert, ihre Gewässer daraufhin genauer unter die Lupe zu nehmen.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Der Bürgermeister war dafür verantwortlich, dass in seinen Liegenschaften keine Unbeteiligten zu Schaden kommen. Dieser Satz aus dem Urteil in zweiter Instanz gegen einen Gemeindechef aus Nordhessen, der sich wegen des Ertrinkens dreier Kinder im dortigen Dorfteich vor Gericht verantworten musste, bleibt hängen.

Denn letztlich bedeutet er, dass sich Ortsbürgermeister – sollte es bei ihnen im Ort zu einem ähnlichen Unglück kommen – wohl nicht nur die größten Vorwürfe machen dürften. Sie müssten dafür womöglich in einem Strafverfahren auch persönlich den Kopf hinhalten.

Kein Wunder, dass die Ortsbürgermeisterin von Malborn auf einer fundierten Einschätzung des Gefahrenpotenzials zu ihrem Teich beharrt hat. Zumal es offensichtlich so ist, dass es keine allgemein gültigen Handlungsrichtlinien gibt, sondern immer die Umstände vor Ort zu prüfen sind. Immerhin gibt es Anhaltspunkte.

Nicht jede abstrakte Gefahr ist abzusichern, nicht immer ist ein hoher Zaun notwendig. Doch wer sich mit gesundem Menschenverstand das Umfeld ‚seines‘ Teichs oder Angelweihers in der Gemeinde anschaut, dabei schon ein ungutes Bauchgefühl hat, weil er vermeidbare Gefahrenquellen erkennt, der sollte tätig werden.

In vielen Kommunen sind die Verwaltungen nach dem jüngsten Urteil sensibilisiert. Und das ist auch gut so. Denn vielen Ortsbürgermeistern und Ortsbürgermeisterinnen dürfte die mögliche Tragweite ihrer Verantwortung in ihrem Ehrenamt durch diesen Fall erst so richtig bewusst geworden sein. Um mit solchen Fragen und Risiken umzugehen, brauchen sie die fachliche Unterstützung ihrer übergeordneten Behörden und im Zweifelsfall auch rechtliche Beratung von dritter Stelle.

Gemeindechefs und Ehrenamtler bei solchen Entscheidungen allein zu lassen, wäre sicherlich fatal. Wer würde sich bei der nächsten Kommunalwahl noch zur Wahl stellen, wenn er wüsste, dass ihm womöglich solche Lasten aufgebürdet werden?

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