Kommentar zu neuen Vorgaben für Windräder im Naturpark Eine verbindliche Regelung ist längst überfällig

Beuren · In den vergangenen Jahren gab es ein ziemliches Hin und Her bei der Frage, ob Windräder in Ausnahmefällen auch in den Kernzonen eines Naturparks gebaut werden dürften. Quasi nach jeder rheinland-pfälzischen Landtagswahl haben sich die Vorgaben zu dieser Thematik geändert.

Kommentar zu neuen Vorgaben für Windräder im Naturpark
Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Zunächst hieß es, dass in Einzelfällen Ausnahmen möglich seien – worauf sich dann neben der Gemeinde Beuren auch andere Hochwaldorte wie zum Beispiel Waldweiler in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell bei ihren Planungen verlassen haben. Dann wieder sollten diese Flächen ausnahmslos für Windenergie tabu sein. Eine verbindliche Regelung, die dann auch mal eine gewisse Zeit lang Gültigkeit hat, ist hierzu längst überfällig.

Bei den Flächen, die an Autobahnen oder Bahntrassen mit einer höheren Lärmbelastung liegen, ist ohnehin kaum nachzuvollziehen, warum sie Bestandteil einer Naturpark-Kernzone sein sollten. Denn dem Zweck Erholung in der Stille können sie kaum dienen. Sofern keine anderen – etwa artenschutzrechtlichen Gründe – dagegen sprechen, sollten solche Gebiete grundsätzlich für die Windkraft freigegeben sein. Genau das plant die Landesregierung ja nun offenbar. Das wäre in der vorherigen Legislaturperiode schon sinnvoll gewesen. Zumal diese Flächen vorbelastet sind, was das Landschaftsbild, eine touristische Nutzung oder Auswirkungen auf Natur und Tierwelt betrifft.

Auch Gegner und Kritiker eines beschleunigten Ausbaus von Windenergie auf dem Land können diesen Standorten viel eher zustimmen als sensiblen Waldstücken oder Standorten in Ortsnähe. Dass ein Konflikpotenzial für rechtliche Auseinandersetzungen und damit Verzögerungen hier deutlich geringer sein dürfte, zeigt auch die Stellungnahme der Interessengemeinschaft aus dem Hochwald, die die Anlagen an der A1 bei Beuren befürwortet.

c.weber@volksfreund.de

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