Kommentar Nächste Mammutaufgabe nach dem neuen Kita-Gesetz

Hermeskeil/Reinsfeld · Die Anforderungen durch das Kita-Zukunftsgesetz sind längst noch nicht erfüllt, notwendige bauliche Erweiterungen längst nicht überall eingeleitet – und schon kommt mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Grundschüler ab 2026 die nächste Mammutaufgabe im Bildungsbereich auf kommunale Träger zu.

Kommentar zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Foto: TV/Klaus Kimmling

Zwar sind es bis zum Stichtag noch rund viereinhalb Jahre. Doch die aktuellen Erfahrungen aus dem Kita-Bereich zeigen, dass man sich nicht früh genug Gedanken über die konkreten Konsequenzen neuer Gesetze machen kann.

Die Verbandsgemeinde Hermeskeil tut daher absolut gut daran, sich schon frühzeitig damit auseinanderzusetzen, wie der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuuung sich auf ihre Grundschulen auswirken könnte. Zumal sich abzeichnet, dass es zum Beispiel in Reinsfeld und auch in Gusenburg buchstäblich eng werden könnte, falls tatsächlich zusätzliche Räume in größerem Umfang benötigt werden. Bei den Kitas hat der Abspruch auf Betreuung der Kinder über die Mittagszeit hinweg fast in allen Einrichtungen der VG Hermeskeil Handlungsbedarf ausgelöst. In Hermeskeil plant man einen Neubau, in Reinsfeld und Gusenburg einen Anbau, in Beuren wird noch über die Form der Erweiterung nachgedacht. Fast überall zeigt sich allerdings, dass Eltern schon jetzt mehr Bedarf anmelden, als Plätze zur Verfügung stehen. Wartelisten sind lang, Notgruppen müssen eingerichtet werden, um die Zeit bis zum Einzug in Neubau oder Anbau zu überbrücken. Und diese Erweiterungen brauchen Zeit, Planung und Umsetzung dauern locker mal zwei Jahre. Müssen auch die Grundschulen ihr Betreuungsangebot ausweiten, wird man dort um bauliche Maßnahmen wohl sicher auch nicht herumkommen. Die verbleibenden fünf Jahre sollten daher unbedingt genutzt werden. Zumindest was das Bauliche angeht – ausreichend Personal für die Betreuungszeiten zu finden, steht noch auf einem ganz anderen Blatt – steht die Verbandsgemeinde natürlich in der Pflicht, vorbereitet zu sein. Dafür allerdings müsste auch das Land seine Hausaufgaben frühzeitig angehen und die konkrete Umsetzung klären.

c.weber@volksfreud.de

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