Landesregierung in der Bredouille

Das Leipziger Urteil zum Nachtflugverbot in Frankfurt ist richtig. Die Menschen rund um den Rhein-Main-Flughafen und auch in der Landeshauptstadt Mainz leiden unter dem unerträglichen Lärm der im Minutentakt und oft in geringer Höhe über die Häuser donnernden Maschinen.

Dauerhafter Lärm macht krank. Genauso wie fehlende Nachtruhe. Daher ist es gut, dass die Richter am Bundesverwaltungsgericht die Gesundheit der Menschen über das wirtschaftliche Wohl des Flughafens gestellt haben.
Und es ist auch gut, dass sich die Landesregierung deutlich hinter die Fluglärmgegner stellt. Ja, der gestrige Tag ist "ein guter Tag für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet", wie es der rheinland-pfälzische Innenstaatssekretär Jürgen Häfner formulierte. Und das Urteil ist "eine gute Nachricht" für die Menschen in der dortigen Region, wie Umweltministerin Ulrike Höfken jubelte.
Doch der Richterspruch bringt die Landesregierung auch in die Bredouille. Sie kann nicht Lärmschutz für die Mainzer fordern und die Menschen im Hunsrück rund um den Flughafen Hahn dabei vergessen. Nur weil den Politikern der Protest in der Landeshauptstadt näher ist und sie den Fluglärm hautnah erleben. Die Landesregierung - vor allem die SPD - kann nicht das Nachtflugverbot in Frankfurt bejubeln und gleichzeitig am Nachtflug auf dem Hunsrückflughafen festhalten und diesen als große Chance bezeichnen.
Sicher ist das Lärmaufkommen rund um Frankfurt weitaus größer als auf dem Hahn und nicht mit diesem zu vergleichen. Aber auch im Hunsrück leben Menschen, die sich belästigt fühlen - auch in der Nacht. Das muss die Landesregierung ernst nehmen.
Gleichzeitig zeigt sich daran mal wieder die Zerrissenheit der rot-grünen Koalition. Während die SPD ohne Wenn und Aber hinter dem Hahn steht, sind die Grünen noch immer keine hundertprozentigen Befürworter - vor allem, was die Nachtfluggenehmigung angeht. Die Grünen-Fraktionsvize Jutta Blatzheim-Roegler hat recht: Regionalflughäfen wie der Hahn dürfen nicht anderen Lärmschutzregelungen unterliegen wie die großen Flughäfen in Ballungsgebieten. Auch die Menschen im Hunsrück haben ein Anrecht auf eine ungestörte Nachtruhe.
Da mag es ein schwacher Trost sein, dass sich die Zahl der Nachtflüge womöglich mit dem Abzug der Amerikaner aus Afghanistan und damit dem Wegfall der über den Hahn laufenden Truppentransporte reduziert.
Wenn die Landesregierung konsequent ist, macht sie sich auf für den Lärmschutz der Bürger rund um den Hahn stark.
b.wientjes@volksfreund.de

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