Löschen statt sperren

Das passiert wahrlich nicht alle Tage in der Politik: Fast einstimmig hat der Bundestag ein Gesetz der schwarz-roten Vorgängerregierung gekippt und damit einen eigenen Irrtum korrigiert. Kinderpornografie im Netz, so hieß es noch vor zweieinhalb Jahren, lasse sich nur durch eine Sperrung der illegalen Webseiten bekämpfen.

Dafür hatte sich insbesondere die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen starkgemacht. Wer sich dagegen auflehnte, etwa weil er ein Einfallstor für die Zensur anderer Web-Inhalte befürchtete, setzte sich dem Verdacht aus, mit den Kinderschändern zu sympathisieren. Damit ist nun endlich Schluss.
Die Abgeordneten sind dem dringenden Rat vieler Experten gefolgt. Und der heißt: löschen statt sperren. Damit haben sie eine sehr vernünftige Entscheidung getroffen.
Der Praxistest hat nämlich gezeigt, dass das Argument, bei illegalen Inhalten auf ausländischen Servern machtlos zu sein, ins Leere läuft. Untersuchungen zufolge reagieren die meisten ausländischen Internet-Anbieter nach Aufforderung schon innerhalb einer Woche mit dem Löschen der Darstellungen von Kindesmissbrauch. Das ist letztlich auch viel wirksamer als die Stoppschild-Methode.
Eine Sperrung lässt sich schon bei einfachen technischen Kenntnissen des Nutzers umgehen.
Obendrein ist der Zugriff auf entsprechende Seiten in Ländern, die keine Sperrung praktizieren, weiter problemlos möglich. Diesem Treiben hat der Bundestag nun einen empfindlichen Schlag versetzt.
Auch international dürfte das Beispiel Schule machen. Kinderpornografie zählt zu den widerwärtigsten Straftaten, die sich Menschen ausdenken können. Umso wirkungsvoller muss sie bekämpft werden.

nachrichten.red@volksfreund.de

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