Nach zehn Jahren ist das Urteil im HWK-Prozess gefallen

Mehr als sechs Jahre hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, bevor sie im Herbst 2013 Anklage erhob. Bis zum ersten Verhandlungstag vergingen weitere drei Jahre.

Noch einmal knapp 1,5 Jahre und 37 Prozesstage später hat das für Wirtschaftskriminalität zuständige Koblenzer Landgericht nun den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Trie8rer HWK des Subventionsbetrugs schuldig gesprochen. 27.000 Euro muss der ehemalige Grandseigneur des Trierer Handwerks zahlen als Strafe für die Unterschlagungen, die unter seiner Geschäftsführung an der Kammer stattgefunden haben.

Nachweisen konnte ihm das Gericht letztlich "nur", an Falschabrechnungen beteiligt gewesen zu sein, die rund 80.000 Euro Steuergeld zu Unrecht in die Kasse der Handwerkskammer spülten. Dass der tatsächliche Betrug weit darüber hinausging, daran gebe es "objektiv" keine Zweifel, machte Richter Torsten Bonin in seiner rund eineinhalbstündigen Urteilsbegründung klar. "Subjektiv" nachweisbar sei K. eine strafrechtliche Mitschuld daran allerdings nicht.

Auch, weil Zeugen sich nach mehr als zehn Jahren nicht mehr erinnern konnten, weil Unterlagen in den Akten der HWK nicht mehr auffindbar waren. Dass ein Teil der Anklagepunkte eingestellt wurde, hatte bei K. zusätzlich die Hoffnung auf einen Freispruch geweckt. Noch kurz vor der Urteilsverkündung war dem 71-Jährigen der Optimismus deutlich anzusehen, den Gerichtssaal als seit Jahren zu Unrecht verfolgter Ehrenmann verlassen zu können.

Doch die erfahrene Kammer zeigte in ihrer Urteilsbegründung überzeugend auf, dass der Subventionsbetrug nicht unbemerkt an dem Kammerchef vorbeigegangen sein kann. Selbstverständlich hat K. das Recht, Revision einzulegen und das Urteil prüfen zu lassen. Würde er in zweiter Instanz freigesprochen, wäre er unschuldig - im strafrechtlichen Sinn. Eine moralische Verantwortung bliebe. c.wolff@volksfreund.de

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