Partei der Ärzte

Natürlich, einem Klempner darf man schon mal was zustecken, damit er den eigenen Auftrag vorzieht und besonders gründlich macht. Aber auch einem Arzt, bloß weil der juristisch gesehen ebenfalls ein Freiberufler ist? Die Pharmabranche füllt seit langem nicht nur die Medikamentenschränke der niedergelassenen Doktoren höchst aufmerksam mit Gratispräparaten, sondern gerne auch die Urlaubs-kalender mit Gratisreisen.

Die Grenzen zur Korruption sind fließend. Wo sie in einem solchen Umfeld enden, macht der neue Organspendeskandal in Leipzig deutlich: Bei Entscheidungen über Leib und Leben.
Weil es darum geht und nicht um kaputte Rohre, ist es absolut richtig, der Korruption in der Ärzteschaft nicht nur berufsständisch einen Riegel vorzuschieben, sondern auch gesetzlich. Zur Not sogar strafrechtlich. Der Arzt ist seinem Eid verpflichtet, der Gesundheit des Patienten, und zwar ohne Ansehen der Person und dessen Geldbeutels. Das muss wieder durchgesetzt werden, Bagetellgeschenke ausgenommen.
Es ist nun sehr verdächtig, wie lange das Gesundheitsministerium schon braucht, um diese simple Erkenntnis in ein Gesetz zu gießen. Man muss den Minister Daniel Bahr, Mitglied der FDP-Führung, warnen: Es ist falsch verstandene Liberalität, wenn diese auch den Missbrauch deckt. Bei den Finanzmärkten hat die FDP diesen Fehler lange genug gemacht, was heute einen Teil ihrer politischen Krise begründet. Im Bereich der Ärzte sollte die Partei sich daher bei aller legitimen Interessenvertretung für die Freiberufler von vornherein anders verhalten - und den schwarzen Schafen eine sehr ernst gemeinte gelbe Karte zeigen.
nachrichten.red@volksfreund.de

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