Meinung Realität und Anspruch

Die Debatte über Flüchtlinge und ihr Alter.

 Hagen Strauß

Hagen Strauß

Foto: k r o h n f o t o .de

Die Bluttat von Kandel, bei der vor einer Woche ein angeblich minderjähriger Asylbewerber seine 15-jährige deutsche Ex-Freundin erstochen hat, wird noch lange nachwirken. Ähnlich wie seinerzeit der gewaltsame Tod einer jungen Studentin in Freiburg. Jede dieser Taten, auch wenn es sich um grausame Einzelfälle handelt, zerstört viel Vertrauen: in die Möglichkeit, freundlich und respektvoll mit Flüchtlingen egal welchen Alters zusammenleben zu können. In die Integrationsfähigkeit und den Integrationswillen der Menschen, die aus einer anderen Kultur ins Land gekommen sind. Und in den Staat und seine Fähigkeit, seine Bürger vor Fremden schützen zu können.

Nach solchen Ereignissen hilft auch nicht die immer wiederkehrende Warnung, nur nicht zu pauschalisieren. Zwar ist es wahr, dass die übergroße Mehrheit der Flüchtlinge und Asylbewerber nicht kriminell ist oder wird. Aber so tickt der Mensch nun mal nicht, zumindest nicht jeder sieht das so, wenn er von Gewaltstraftaten liest. Schon gar nicht, wenn die Politik ihrerseits noch pauschalisiert und damit bereits vorhandene Ängste weiter verstärkt.

Es gehört inzwischen fast schon zur politischen Kultur im Land, nach solchen Taten ref­lexartig nach schärferen Gesetzen zu rufen. Ohne zu bedenken, dass verfassungsrechtlich nicht alles möglich ist. Und dass es in Deutschland oft kein Defizit der rechtlichen Möglichkeiten gibt, sondern eher eines des konkreten Vollzugs. Für das Asylrecht und den Umgang mit kriminell gewordenen Ausländern gilt das allemal. Siehe den Fall des Attentäters Amri vom Berliner Weihnachtsmarkt. Auch nach Kandel ist die Forderungsmaschinerie wieder ins Rollen gekommen.

Nun soll eine obligatorische medizinische Altersfeststellung bei vermeintlich jugendlichen Flüchtlingen eine Konsequenz sein. Die Union hat Recht, man darf es nicht hinnehmen, wenn sich ein Flüchtling jünger ausgibt als er tatsächlich ist, um entweder einer Strafe ganz zu entgehen oder eine mildere zu erhalten. Oder aber, um seine Chancen zu erhöhen, im Land verbleiben zu können. Denn das deutsche und europäische Asylrecht weist hohe Hürden auf, wenn es um die Abschiebung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge geht. Konkret ist das fast unmöglich.
Nur suggeriert die Forderung eben etwas anderes: Schutz. Doch in der Realität wäre der präventive Effekt einer solchen obligatorischen Altersfeststellung gering, die Tat von Kandel wäre damit vermutlich nicht verhindert worden. Es verhält sich ähnlich wie mit der Videoüberwachung: Sie verhindert kaum Taten, nutzt aber, wenn es darum geht, den Täter zu finden und seiner Strafe zuzuführen. Überdies ist es laut Experten schon jetzt so, dass die zuständigen Jugendämter nach Inaugenscheinnahme eine zusätzliche medizinische Untersuchung anordnen können, wenn sie Zweifel am Alter des Betroffenen haben. Hier dürfte der eigentliche Schlüssel im Kampf gegen den Missbrauch bei der Altersangabe liegen. Mehr Personal und einheitlichere Vorgaben sind nötig, wann sich wer untersuchen lassen muss. Und kein Generalverdacht. Es wäre jedenfalls weit über das Ziel hinausgeschossen, jeden Flüchtling oder jeden unbegleiteten Jugendlichen anlasslos vor die Röntgenröhre zu schieben. Das könnte sogar an Körperverletzung grenzen.

nachrichten.red@volksfreund.de

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