Kommentar zur geplanten Öffnung am 27. Mai Freibad-Fiasko

Für die Freibäder ist es nahezu unmöglich, ab dem 27. Mai wieder Besucher zu erlauben. Das Land hat Begehrlichkeiten geweckt, die es nicht einhalten kann.

 Florian Schlecht

Florian Schlecht

Foto: m_kreis <m_kreis@volksfreund.de>

Schon bevor die ersten Menschen in den Freibädern wieder schwimmen und planschen dürfen, verkommt die Öffnung zum Fiasko. Die Ansage, die Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vor wenigen Wochen machte – Freibäder dürfen ab dem 27. Mai wieder öffnen –, ist nämlich schlicht nicht zu halten. Schuld daran trägt auch die Landesregierung. Verbindliche, finale Auflagen, wie die Freibäder in der Corona-Krise nun auf Hygiene und Abstände zu achten haben, bleibt das Land laut eigener Aussage noch bis Dienstag schuldig. Das wäre dann einen (!) Tag vor dem erlaubten Starttermin und die nächste Rechtsverordnung, die vom Land in der Corona-Krise auf den letzten Drücker käme. Für Kommunen wird es so bei Freibädern unmöglich sein, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion auf Vorgaben zu reagieren, weil der Teufel oft im Detail steckt.

Die Landesregierung muss in der Krise begreifen, dass Bürger an angekündigte Öffnungen ein Versprechen knüpfen, das Begehrlichkeiten weckt. Kommen Anordnungen an Kommunen zu spät, werden die Begehrlichkeiten enttäuscht. Und das kostet die Politik am Ende unnötig Vertrauen.
f.schlecht@volksfreund.de

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