Sieben Kinder, sieben Stimmen

Ursula von der Leyen darf sich schon mal freuen. Sieben Kinder, macht sieben Stimmen, plus die eigene.

Da ist von der Leyen irgendwann die Kanzlerschaft so gut wie sicher. Aber Spaß beiseite: SPD-Familienministerin Manuela Schwesig entwickelt sich zur Speerspitze der persönlichen, kruden Ideen.
Kürzlich floppte ihr Vorstoß einer Familienarbeitszeit von 32 Stunden pro Woche. Kanzlerin und Wirtschaft waren alles andere als amüsiert. Jetzt also das Familienwahlrecht, das einem Elternteil für jedes Kind eine zusätzliche Stimme einbringt. Mal davon abgesehen, ob ein solches Wahlrecht verfassungsrechtlich überhaupt umsetzbar ist, stellt sich die Frage, wie das ganz praktisch funktionieren soll. Der konservative Papa verspricht der aufbegehrenden Tochter also hoch und heilig, das Kreuzchen auch links zu machen. Von wegen.
Das Familienwahlrecht sorgt für Missbrauch, die stellvertretende Stimmabgabe ist nicht nachprüfbar und konterkariert damit auch indirekt den Grundsatz des gleichen Gewichts von Stimmen.
Außerdem: Wenn einmal diese Tür geöffnet ist, werden andere auch durchgehen wollen. Was ist beispielsweise mit Menschen, die Angehörige pflegen, die nicht mehr wählen können? Müssen sie nicht auch bei der Stimmabgabe deren Interessen besonders vertreten dürfen? Auf die Spitze getrieben: Sind die, die viele Steuern zahlen, nicht außerordentlich nützlich für die Gesellschaft? Muss sich das nicht auch beim Wahlrecht niederschlagen? Schon ist man zurück im alten Rom, beim Zensuswahlrecht, wo nur der wählen durfte, der genug Geld nachweisen konnte.
Schwesigs Vorstoß hilft Kindern nicht. Er ist absurd. Wichtiger ist, den Blick auf die wirklichen Bedürfnisse von Kindern zu richten: gute Betreuung, gute Bildung. Und viel Zuneigung.
nachrichten.red@volksfreund.de

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