Tücken und Fallstricke

Es ist keine neue Erkenntnis: Rechtsprechung und gesunder Menschenverstand liegen oft weit auseinander. Erinnert sei nur an einige Richtersprüche der Vergangenheit, die Arbeitgeber quasi dazu ermuntert haben, Beschäftigte wegen Peanuts zu feuern.

Nicht jede zum Himmel schreiende Absurdität wird halt von der Gesetzgebung als eine ebensolche anerkannt. Dass drei Kinder aus einer Hartz-IV-Familie Omas Geldgeschenke nun behalten dürfen, zeigt jedoch: Die oft auftretende Kluft zwischen recht haben und recht bekommen lässt sich zum Glück auch mal schließen. Zumindest gefühlt. Denn es sind ja formale Mängel der Behörde gewesen, die dazu geführt haben. Aber das ist egal. Am Ende zählt, was raus kommt - die Anrechnung des geschenkten Geldes auf die Hartz-IV-Leistungen ist nichtig. Das ist gut so. Solche Prozesse führen vor allem eines vor Augen: Die Politik macht zu oft Regelungen, die sie erstens selbst nicht mehr überblickt, und die zweitens für die Betroffenen voller Tücken und Fallstricke sein können. Die Hartz-IV-Gesetze sind dafür offenkundig ein Paradebeispiel. Wer erinnert sich nicht an den Fall des Mädchens aus einer Hartz-Familie, das sich in den Ferien Geld für eine Gitarre erarbeitet hatte, woraufhin dieser Verdienst der Mutter wieder abgezogen wurde? Zum Glück ist das heute nach einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Kindern, denen so etwas widerfährt, die sich wie jetzt mit ihren Eltern erst durch die Instanzen klagen müssen, verlieren den Glauben an ihre Zukunft und an den Staat. Das ist das Fatale. Mehr Sorgfalt, mehr Sinn für Gerechtigkeit würde der Politik gut tun. nachrichten.red@volksfreund.de

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