Was ist eine Bagatelle?

Es geht um Pfandbons für 1,30 Euro, um Brötchen oder um Frikadellen. In den letzten Wochen und Monaten sorgten fristlose Kündigungen von Arbeitnehmern wegen einer Bagatelle für helle Empörung. Zu Recht.

Denn es ist doch so: In der Regel trifft es immer die, die der Arbeitgeber unter regulären Umständen vermutlich niemals hätte kündigen dürfen. Das heißt, der Eindruck drängt sich auf, dass Arbeitgeber Bagatelldelikte mitunter dafür nutzen, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Das darf nicht sein. Eine rechtliche Präzisierung, wie sie die SPD nun plant, ist da durchaus angebracht. Nur in welcher Weise? Das wird die entscheidende Frage sein. Was ist eine Bagatelle, wie soll das kleinere Vergehen, das die SPD mit ihren Plänen im Visier hat, definiert werden? Man darf gespannt sein, wie ein solches Gesetz dann konkret aussehen wird. Denn auch für Arbeitnehmer gilt, was für jedermann gelten muss: Diebstahl ist Diebstahl. Egal, wie hoch der Wert des Geklauten ist. Und jedem Unternehmer ist es nun mal überlassen, was er mit seinen Waren machen will und was nicht. Selbst wenn er sie wegschmeißt, mag das vielleicht menschlich ignorant oder anstößig sein, aber es gibt dem Arbeitnehmer kein Recht, einfach zuzulangen. Und beim Geld hört der Spaß bekanntlich sowieso auf.

Deswegen kann es nicht darum gehen, Bagatelldelikte schlichtweg zu legalisieren. Es muss darum gehen, ihre Instrumentalisierung stärker zu verhindern. Wenn die Genossen das hinbekommen, verdient ihr Vorhaben auch Unterstützung.

nachrichten.red@volksfreund.de

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