Kommentar Wo die Ladenöffnungszeiten Unfug sind

Trier/Mainz · Es gab wenige Menschen, die nicht aufatmeten, als die rheinland-pfälzische Landesregierung vor Wochen eine E-Mail verschickte. Der Inhalt: An Heiligabend, einem Sonntag in diesem Jahr, bleiben die Geschäfte zu. Es war eine richtige, eine gute Entscheidung, weil sie so manchem Mitarbeiter das Weihnachtsfest versüßt. Dennoch kann die Entscheidung nicht darüber hinwegtäuschen, dass Ladenöffnungszeiten oft widersprüchlich sind, an Grenzen stoßen, manchmal sogar Unfug sind.

 Florian Schlecht TV-Foto: Klaus Kimmling

Florian Schlecht TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: TV/klaus Kimmling

Der Tankstellen-Streit in Trier zeigte das auf. Der Wunsch so manches Pro-Tanke-Wählers, nachts noch Lebensmittel kaufen zu können, zeigt, dass es zumindest in Städten eine Nachfrage nach nächtlichen Käufen gibt. Schwer verständlich ist, warum mancher Kioskbetreiber dann nicht den Profit erwirtschaften darf, der Ladeninhabern von Tankstellen, in Flughäfen oder Bahnhöfen zusteht. Die Sorge des Landes, an der falschen Stellschraube zu drehen, ist in der Frage zwar nachvollziehbar: Denn wer Nachtverkäufe von Kiosken zulässt, muss mit einem lauten Protest von Einzelhändlern rechnen, denen das gleiche Geschäft verwehrt bleiben soll. Trotzdem macht es Sinn, sich Regeln wie in Hessen, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen anzusehen, die mit gut begründeten Ausnahmen arbeiten.

Nachvollziehbar ist aber auch die Klage des Einzelhandels, wenn es um die verkaufsoffenen Sonntage geht, die von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sind und den Wettbewerb verzerren. Und zugleich darf es innerhalb eines Bundeslandes keine Extrawürste geben, wie in Rheinland-Pfalz kritisiert.

Immer wieder beklagt der Handel in der Region, dass Menschen aus dem Raum Trier an vielen Sonntagen nach Zweibrücken shoppen fahren können, während die Läden zu Hause geschlossen bleiben müssen. Der Gesetzgeber ist gefordert, all diese Widersprüche zu entzerren.

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