Wunsch und Wirklichkeit

"Einfach und unkompliziert" soll es bei der Umsetzung des Bildungspakets zugehen. So wirbt jedenfalls die Bundesregierung für das mühsam ausgehandelte Projekt.

Schön wär's ja. Dass die tolle neue Bildungswelt für Kinder armer Eltern bislang wenig mit der Praxis gemein hat, lässt sich kaum auf vorsätzliche Versäumnisse der Betroffenen zurückführen. Allein fast 80 Euro kann eine Hartz-IV-Familie rückwirkend fürs warme Schul essen geltend machen. Das ist mehr als ein Fünftel des monatlichen Regelsatzes, für solche Familien - also viel Geld. Wenn sie es trotzdem links liegen lassen, dann ist zu vermuten, dass sie von ihrem Anspruch schlicht nichts wissen. Und wenn doch müssen sie erst einmal die zuständige Anlaufstelle herausfinden. So viel zum Thema Bürokratieabbau.

Fast noch schlimmer wiegt allerdings die Tatsache, dass die Kommunen selbst noch vielfach im Dunkeln tappen. Beispiel Nachhilfeunterricht. Hier ist immer noch unklar, welche Stundensätze dafür angemessen sind.

Gut ein Jahr lang haben Regierung und Opposition miteinander gerungen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für ein menschenwürdiges und damit auch bildungspolitisches Existenzminimum zu genügen. Doch am Ende wurde wieder ein Gesetz mit heißer Nadel gestrickt. Das ist umso ärgerlicher, als die Gerichte bei den Hartz-IV-Regelungen schon in der Vergangenheit von einer regelrechten Klageflut überrollt wurden. Immerhin hat Ursula von der Leyen die Brisanz erkannt. Noch vor Ostern will sich die Arbeitsministerin mit den Verantwortlichen von Ländern und Kommunen zusammensetzen. Dabei geht es auch um ihre eigene Reputation. Wird das Bildungspaket zum Flop, wäre von der Leyen nachhaltig beschädigt.

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