Lassen wir es mal krachen!

Unfälle sind ein Risiko des Straßenverkehrs. Jeder Unfall kommt unvorhergesehen und damit für den Unfallbeteiligten unvorbereitet. Jetzt nur keine Panik bekommen und nicht unbedacht handeln.

In erster Linie ist es wichtig, sich und andere vor weiteren Gefahren zu schützen, mit anderen Worten die Gefahrenstelle gegenüber dem übrigen Verkehr zu sichern. Wichtig ist das Anlegen einer Warnweste, insbesondere an der Autobahn, und natürlich die Absicherung der Unfallstelle: Warnblinkanlage einschalten und in ausreichender Entfernung das Warndreieck aufstellen!

Die Hilfeleistung für Verletzte steht alsdann an oberster Stelle durch Eigeninitiative beziehunsgweise Verständigung von Rettungskräften. Auf Autobahnen unbedingt hinter der Leitplanke das Eintreffen der Rettungs- oder Bergungskräfte abwarten.<EA>Bei einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte unverzüglich zu halten und anzugeben, dass er an dem Unfall beteiligt war, ansonsten ist schnell der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt.

Unwillkürlich entwickelt sich gedanklich bei jedem Unfallbeteiligten die Frage: Wer ist schuld? - und damit sein Aufklärungsinteresse.

Bei einem Bagatellunfall kollidieren diese Gedanken mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Daher fordert die Vorschrift des Paragrafen 34 Straßenverkehrsordnung (StVO), bei geringfügigem Schaden beiseite zu fahren. Ein Wagen mit unbeträchtlichem Sachschaden darf an der Unfallörtlichkeit nur dann stehen gelassen werden, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat, wenn damit keine allzu hohen Beeinträchtigungen der Allgemeinheit verbunden sind. Bei einem Unfall auf einer Fahrspur der Autobahn sind die Fahrzeuge immer wegzufahren.

Doch was ist ein geringfügiger Sachschaden? Der Gesetzgeber macht hierzu keine konkreten Ausführungen.

Sind sich beide Unfallbeteiligten hinsichtlich der Schuldfrage im Klaren, so sollte unbedingt die Unfallstelle bei Blechschaden zur Vermeidung weiterer Unfälle bei hohem Verkehrsaufkommen oder schlechter Sicht geräumt werden.

Dokumentieren Sie die Situation durch ein Foto. Schreiben Sie sich Namen von Zeugen auf. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden.Tauschen Sie Ihre Personalien und Telefonnummern aus und kommen Sie innerhalb Ihrer vertraglichen Frist der Verständigung Ihrer Versicherung nach.

Unfallereignisse erzeugen Emotionen. Auch wenn Sie nicht schuld sind, immer dran denken: Menschen machen Fehler. Auch wir Autofahrer menscheln natürlich.

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