Leserbriefe Abenteuerliche Argumentation

Zum Kommentar „Wegweisendes Urteil“ (TV vom 27./28. Januar) schreibt Dr. Alfred Spath:

Wenn ein Täter 22-Mal für dieselben Delikte verurteilt wird, sollte auch höheren Vollzugsbeamten einleuchten, dass dieser Täter resistent gegenüber Resozialisierungsmaßnahmen jeglicher Art ist. Die gerechte Strafe für einen Mörder findet Rolf Seydewitz „hart“ bis „sogar besonders hart“, da der Straftäter ja „stolze 14 Monate nicht negativ auffiel“.

Als abenteuerlichen Vergleich für das Versagen der zuständigen Vollzugsbeamten führt der Redakteur die auch nicht erfolgte Anklage gegen die Polizisten ins Feld, die ihre Arbeit, ohne Kenntnis über den Täter zu besitzen, getan haben, und suggeriert, dass es ohne die Verfolgung durch die Polizei diesen folgenschweren Unfall nicht gegeben hätte. Verklagen wir doch alle Polizisten im Einsatz! Wenn sie Randalierer daran hindern, sich ihren Kick zu holen, indem sie versuchen, mit Steinen und Molotowcocktails Menschen umzubringen. Oder wenn ein Straftäter sich auf der Flucht ein Bein bricht – verklagen wir die Polizisten doch wegen Körperverletzung!  Vielleicht sollte der Schreiber sich mit der mühsamen und oft lebensgefährlichen Polizeiarbeit vertraut machen, ehe er solch unerträgliche Vergleiche und Vorwürfe zu Papier bringt. Vielleicht auch mal Polizisten befragen, wie sie sich fühlen, wenn sie zig Mal denselben Täter festnehmen, der dann immer wieder auf freien Fuß kommt.

Die getötete junge Frau kann man wohl nicht mehr anklagen, dass sie den Ausflug ihres Mörders durch ihr Fahrzeug behindert habe. Eventuell könnte man den Verkäufer des Autos anklagen. Denn hätte er ihr das Auto nicht verkauft, hätte es den Unfall nicht gegeben.

Anklagen könnte man den Redakteur, dessen sonderbare Meinungen durchaus als Körperverletzung aufgefasst werden können.

Dr. Alfred Spath, Obergeckler

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort