Justiz Abwegig und verantwortungslos

Zu unserem Artikel „Testament auf dem Sterbebett und unter Schmerzen“ (TV vom 29. August) schreibt Prof. Dr. Matthias Lehmann, Konz:

Foto: dpa/Jens Büttner

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist von der zuvor eingenommenen Zielsetzung  geleitet und bestimmt, die Beurkundung des Notars zu bestätigen. Nach meiner Erfahrung ist es unmöglich, ein notarielles Testament erfolgreich anzufechten. Die Richter schützen stets ihren Juristenkollegen, der nicht ordnungsgemäß beurkundet hat.

Es ist ausgeschlossen, dass der schwerkranke Mann das ihm erstmals vorgelesene Berliner Testament hinsichtlich seines Inhalts erfasst und dessen Tragweite erkannt hat. Ohne Vorbereitung gelingt das schon dem normalen Menschen nicht, wie jedermann vom Notartermin für ein Grundstücksgeschäft weiß.

Der Schluss des Gerichts, dass das wortlose Nicken nicht nur das Verstandenhaben, sondern darüber hinaus den Willen für das Berliner Testament zum Ausdruck brachte, ist schlicht abwegig. Der Notar wusste, dass im Falle einer Anfechtung seiner Fehlbeurkundung diese vom Gericht mit Sicherheit gedeckt wird und deshalb für ihn risikolos erzielte Gebühren bedeutete.

Es ist verantwortungslos, wie das OLG die Anforderungen  an dieSorgfalt des Notars herabschraubt und seinen Ausführungen Glauben schenkt. Das Urteil ist typisch für die Beurteilung notarieller Testamente von (schwer)kranken oder dementen Menschen.

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