Leserbriefe Allein auf die Kanzlerwahl kommt es an

Zur Berichterstattung über die Koalitionsverhandlungen äußern sich Horst Becker, Felix Assmann und Rainer Ludwig:

Zur Erinnerung: Bei der Bundestagswahl musste die CDU/CSU ein Minus von 8,5 Prozent verzeichnen und die SPD von 5,2 Prozent. Alle anderen Parteien im neu gewählten Bundestag haben dazugewonnen,  sind zum ersten Mal (AfD) oder wieder (FDP) im Parlament vertreten. Gewiss haben die beiden bisherigen Regierungspartner eine knappe Mandatsmehrheit von 399 Sitzen (insgesamt 709), aber strahlende Sieger sehen anders aus.

Die amtsmüde und entsprechend lustlos wirkende Bundeskanzlerin und Vorsitzende der CDU erklärte am Wahlabend trotzig, sie wisse nicht, was „wir anders machen sollten“, der völlig überforderte Wendehals-Vorsitzende und Kanzlerkandidat der SPD erklärte von nun an eine weitere Zusammenarbeit mit der Union als beendet, seine machtbewusste Parteikollegin Andrea Nahles war zwar „ein bisschen wehmütig“, skizzierte aber das zukünftige Verhältnis zu den „Schwarzen“ in ihrer fein-abgestimmten staatsmännischen Art mit dem Bonmot „und ab morgen kriegen sie in die Fresse“.

Und nun, nach dem quälend-langen Jamaika-Geplänkel, dem ausgerechnet die FDP ein für viele überraschendes Ende bereitet hat, wollen (?), sollen (?) oder müssen (?) diese Verlierer-Koalitionäre schon wieder ran. Eigentlich müssten alle drei Parteivorsitzenden – Merkel, Schulz und Seehofer – zurücktreten und den Weg für ein zukunftsfähiges Personaltableau freimachen oder von ihren jeweiligen Parteimitgliedern abgewählt werden.

Kanzlerin Angela Merkel hat aber die CDU ideologisch so entkernt und so herrlich beliebig gemacht, dass sie zu einem bloßen Kanzlerinnenwahlverein mutiert ist und sie per definitionem nicht abwählbar ist. Martin Schulz  meint die Befähigung zum Außen- oder mindestens Finanzminister schon alleine deswegen zu haben, weil er aufgrund eines 100-prozentig irrationalen Verhaltens seiner Partei­genossen ins Amt des Vorsitzenden gekommen ist und die nun ob der äußerst schwachen Figur, die ihr vermeintlicher Heilsbringer auf der politischen Bühne abgibt, sonst nicht wissen, wie man sich seiner eleganter entledigen soll. Die alpenländischen Schwestern und Brüder der CDU begannen zwar bald nach der Wahl ihren vollmundigen „Obergrenzen“-Vorsitzenden zu demontieren, vermieden aber aus Rücksicht auf die Landtagswahl im Herbst eine vollständige Entmachtung, so dass der bayerische Löwe als Merkels Bettvorleger in Berlin weiter eine „gewichtige“ Rolle spielen kann.

Legt man das Sondierungspapier zugrunde, wird deutlich, dass beiden Parteien noch nicht recht klar  geworden ist, warum sie, trotz durchaus günstiger Wirtschaftsdaten, so viele Stimmen verloren haben und der Begriff „Volkspartei“ auf beide schon lange nicht mehr anwendbar ist.

Die CDU/CSU und die SPD halten an ihrer äußerst gefährlichen und demokratisch nicht legitimierten Flüchtlingspolitik fest: Sie lassen weiterhin die massenhafte Zuwanderung in unser Land zu, sie ändern nichts an der „Magnetfunktion“ Deutschlands für die Migranten dieser Welt.

Diese Koalition der Verlierer hat unserem Land eine Situation beschert, deren Bewältigung die finanziellen Ressourcen unseres Landes übermäßig beansprucht, die trotz aller gut gemeinter Hilfe aus der Bevölkerung nicht zu schaffen ist und den fragilen gesellschaftlichen Zusammenhalt stark gefährdet. Diese Koalition, so sie denn kommt, ist gefährlich für unser Land!

Horst Becker, Arzfeld

Wollen die staatstragenden Parteien, insbesondere die SPD, nicht alle Sympathien beim Wahlvolk verspielen, wird es allerhöchste Zeit, eine stabile Regierung zu bilden. Die seitens der SPD-Populisten geforderten „Verbesserungen“ gegenüber dem Sondierungspapier sind nur dazu ausgedacht, zu verschleiern, dass die SPD überhaupt nicht regieren will. Unerträglich, erleben zu müssen, wie die SPD-Opportunisten um Malu Dreyer, diesem Unsinn, immer mehr zu fordern, auch noch Vorschub leisten. Malu Dreyer und andere aus der SPD, die in den Ländern Regierungsverantwortung tragen, erlauben sich mehr befristete Arbeitsverhältnisse (insbesondere bei Lehrern) als die gesamte freie Wirtschaft des Landes. Soll sie doch nicht so viel reden, sondern kraftvoll handeln! Dann könnte man mit einigem Recht auch die Wirtschaft in die Pflicht nehmen. Das Gejaule um die Einheitskrankenversicherung ist nur Blendwerk und hat ein rein proletenhaftes Motiv. Es wird immer Leute geben, die sich durch Zusatzversicherungen Leistungen einkaufen werden. Dies ist übrigens auch jetzt schon möglich und wird viel genutzt.

Wie schon so oft scheint die SPD vergessen zu haben, dass man erarbeitetes Geld nur einmal ausgeben kann. Alle wären daher gut beraten, auf der Basis des Sondierungspapiers die Einzelheiten auszuhandeln und keine neuen Fässer mehr aufzumachen. Ansonsten hält sich letztlich nur die AfD den Bauch vor Lachen!

Felix Assmann, Morbach

Zur Bedeutung der freien Mandatsausübung und zum Leserbrief von Dieter Mühlenhoff unter der Überschrift „Gewissen, Grundgesetz und Groko-Hickhack“ (TV vom 31. Januar):

Herr Mühlenhoff hinterfragt, ob das Verfahren für die Vereinbarung der Regierungskoalition unserer Verfassung und der darin garantierten freien Mandatsausübung durch die vom Volk gewählten Abgeordneten entspricht. In der Tat wird in diesen Tagen vielfach der falsche Eindruck erweckt, dass es für das Zustandekommen der Groko auf das Ergebnis der Mitgliederbefragung in der SPD ankommt. Nicht wenige Wähler kritisieren, dass die von ihnen bei der Bundestagswahl abgegebene Stimme offenbar nicht für die Regierungsbildung entscheidend ist.

Fakt ist jedoch, dass unser Grundgesetz keine Vorschriften für einen Koalitionsvertrag enthält. Für die Regierungsbildung heißt es allein, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird. Nur darauf kommt es an. Es spielt keine Rolle, ob ein sogenannter Koalitionsvertrag vorliegt. Die Wahl durch den Bundestag erfolgt nach dessen Geschäftsordnung durch verdeckte Stimmabgabe. Die Abgeordneten entscheiden also geheim und frei; sie sind weder an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler noch an Mitgliederbefragungen ihrer Partei gebunden. Selbst ein zwischen den Parteien ausgehandelter Koalitionsvertrag bindet sie nicht.

Wer zum Regierungschef vorgeschlagen wird, ist gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen des Bundestages erhält. Dies sind 355 von 709 Abgeordneten. Über den Koalitionsvertrag wird dort nicht abgestimmt. Er hat keine rechtsverbindliche Außenwirkung, es können keine Rechtsansprüche daraus hergeleitet werden. Was darin steht, ist allenfalls ein Prüfstein für Stabilität, Eintracht und Harmonie der künftigen Regierungsarbeit.

Vor allem führt das zu Recht beklagte „Hickhack“ nicht zum par­teigebundenen Mandat. Jeder Abgeordnete wird bei seiner Stimm­abgabe wissen: Allein auf die Kanzlerwahl kommt es an!

Rainer Ludwig, Kordel

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