Leserbriefe Alles glauben, aber nicht alles tun

Zu den Leserbriefen „Hysterische Raserei“ (TV vom 18. April) und „Märchen, Medien, Mängel und ein bisschen Marx“ (TV vom 2. Mai) sowie zur Diskussion über die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht, meint Andreas Wolfram:

„Muslime als Mitbürger“: Damit muss sich jeder abfinden! Es nützt alles Schimpfen und Hadern nichts, kein Wutbürger-Gehabe, keine rechtspopulistische „hysterische Raserei“ und Stimmungsmache. Unsere Energie sollten wir darauf verwenden, an der Lösung der beklagten Probleme mitzuwirken. Die meisten der mit uns lebenden Menschen islamischer Religionszugehörigkeit (viele in der zweiten oder dritten Generation) sind Staatsbürger unseres Landes und haben das Recht, hier zu sein! Und in der Mehrzahl sind sie doch ebenso gute und liebe Menschen wie die übrigen Deutschen.

Aber leider: Es gibt auch die anderen Muslime, die uns in ihrem Gebaren ein Ärgernis sind, manche sogar eine Bedrohung für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung. Da muss der Staat ran! Den integrationswilligen muslimischen Mitmenschen, soweit sie ein Aufenthaltsrecht haben, müssen wir die Möglichkeit und Bedingungen bieten, sich hier einfügen und einbringen zu können, den anderen aber müssen wir deutlich aufzeigen, was in Deutschland geht und was nicht. Ihrer muss unser Staat Herr werden! Es braucht Maßnahmen, deren Nutzen und Erfolg die verunsicherten Bürger sehen und spüren, denn viel Vertrauen in die Staatsgewalt scheint schon verloren gegangen zu sein.

Unser Grundgesetz garantiert freie Religionsausübung, auf die sich auch manche „islamistischen“ Gemeinschaften oder Vereine (etwa gewisse Salafisten) berufen, wenn sie versuchen, hier solche Verhaltensnormen zu etablieren, wie sie in fundamentalistisch-islamischen Staaten gelten. Wie könnte man solche Bestrebungen im Keim ersticken und zugleich erreichen, dass grundsätzlich die verschiedenen Religionsgemeinschaften mit ihren teils besonderen Verhaltensnormen und Moralvorstellungen friedlich und in gegenseitiger Duldung und Respektierung nebeneinander existieren?

Ein Vorschlag: Ein allgemeiner „Verhaltenskodex für Religionsgemeinschaften“ muss ausgearbeitet werden, und jede Religionsgemeinschaft muss eine staatliche Zulassung beantragen. Diese gibt es nur unter der Bedingung, dass die Statuten/Verhaltensnormen und die Praxis der jeweiligen Gemeinschaft mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang gebracht sind! Dazu müsste im GG eine kleine Änderung vorgenommen werden, so dass es nur noch eine „bedingte“ Religionsfreiheit gibt. Der Satz in GG Art. 4(2) könnte dann lauten: „Die ungestörte Religionsausübung wird jeder Religionsgemeinschaft unter der Bedingung gewährleistet, dass sie den Verhaltenskodex für Religionsgemeinschaften in Deutschland verbindlich anerkennt“. (Und die Einhaltung muss kontrolliert werden!) So einer Änderung sollten doch alle Parteien zustimmen können. Also: Sehr geehrte Abgeordnete in Bundestag und -rat: Beschaffen Sie die nötige Mehrheit! Denn man darf in Deutschland alles glauben und sich öffentlich dazu bekennen, aber man darf nicht alles tun!

Andreas Wolfram, Trierweiler

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