Leserbrief Als hätten deutsche Gerichte nichts Besseres zu tun ...

Raser-Urteil

Zum Artikel „Urteil: Raser muss kein Bußgeld zahlen“ (TV vom 22. Dezember):

Verbraucher sollten im Rahmen der Kontrolle ihrer Rechnungsstellung die Möglichkeit bekommen, alle vorhandenen Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen der Messgeräte (Gas-, Strom- und Wasserzähler) kontrollieren zu können. Des Weiteren sollte das Personal, welches zum Ablesen kommt, mindestens ein Grundschulzeugnis vorlegen. Man muss ja wissen, ob die Mitarbeiter auch lesen und schreiben können. Alle Maschinen und Kraftfahrzuge, bei denen die turnusmäßig durchzuführende Wartung fehlt, sind sofort vorübergehend stillzulegen.

Beim Personal, das für den Betrieb der Geschwindigkeitsmessanlagen verantwortlich ist, sind natürlich auch alle erforderlichen Unterlagen, die Sach- und Fachkunde dokumentieren, vorzulegen, am besten beginnend bei der Geburtsurkunde. Zynismus aus! Langsam nimmt es lächerliche Züge an, mit welchen Winkelzügen versucht wird, Schnellfahrer vor Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten zu bewahren. Als hätten deutsche Gerichte nichts Besseres zu tun. Für die freie Fahrt geht man auch mal durch alle Instanzen.

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