Leserbrief Keine Ausnahme von den Regeln – auch für Tennisstars

Corona und Sport

Zu den Artikeln „Gerichtskrimi verloren, Zukunft unklar“ (TV vom 17. Januar) und „Corona: Handballer legen wieder los – aber ohne Saarburg“ (TV vom 13 Januar):

Mit einer ordentlichen Portion Wut im Bauch habe ich die Berichterstattung um das Gezerre um die Teilnahme des serbischen Tennisspielers Djokovic an den Australian Open und die Abmeldung der Handballmannschaft des TuS Fortuna Saarburg vom Spielbetrieb der Verbandsliga gelesen.

Während Amateursportler in Sorge um ihre und anderer Gesundheit ihren geliebten Sport aufgeben, wehrt sich ein ungeimpfter Profisportler mit allen rechtlichen Mitteln gegen seine Einreiseverweigerung und den Ausschluss von einem Turnier, obwohl er keine ausreichenden Dokumente vorlegen kann, die eine Ausnahme rechtfertigen würden.

Australien ist eines der am schlimmsten von Corona betroffenen Länder, die Einwohner ächzen unter den strengen Auflagen. Da sollte man annehmen, dass jede Person, ungeachtet ihres Status, bei dieser Faktenlage sofort in den nächsten Flieger gesetzt und nach Hause zurückgeschickt würde.

Doch bei einem Tennisstar muss sich der Einreiseminister persönlich um das Anliegen kümmern. Und nach seinem Abschiebebeschluss werden nochmal die Gerichte bemüht. Das mag rechtlich in Ordnung sein. Dass der zuständige Richter die Einreiseverweigerung bestätigt hat, stimmt mich froh und zeigt, dass es auch für Tennisstars keine Ausnahme von den Regeln gibt.

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