An Tragik kaum zu überbieten

In den frühen Jahrhunderten des Christentums war dem Priester keine Ehelosigkeit auferlegt, bis es dann zur Einführung des Zölibats durch den Konzilsbeschluss im 12. Jahrhundert gekommen ist. Die vatikanische Kurz-Konferenz im November 2006 hat offensichtlich keine entscheidende Änderung herbeigeführt.

Das auferlegte, zwingende Zölibat bleibt, ungeachtet der immer drängender werdenden Situation des Priestermangels. Eine Änderung zur "freien Entscheidung" ist meines Erachtens dringend geboten. Einem Priester, der sich um des Himmelsreiches willen frei zur Ehelosigkeit entscheidet, zollt man mit Recht großen Respekt. Aber ist die Entscheidung zum Familienstand, der Liebe zu Frau und Kind, dem Priesteramt abträglich? Verheimlicht der Priester eine Beziehung, dann kann er im Priesteramt bleiben. Doch dann ergibt sich eine Tragik, die kaum zu überbieten ist: für ihn selbst, Diskriminierung der Frau und nicht zuletzt für das Kind, zu dem sich der Vater nicht öffentlich bekennen darf. Es ist unmenschlich (unchristlich), dass Priester aus dem Dienst ausscheiden müssen beziehungsweise abgeschoben werden, wenn sie eine Familie gründen. Die lebenslange freie Entscheidung des Priesters für die Ehelosigkeit oder für die Familie würde der Wahrhaftigkeit in unserer Kirche gut tun. Hubert Möhn, Irrel

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