Leserbriefe Auf der Grundlage des Grundgesetzes

Zum Kommentar „Symbol der Intoleranz“ (TV vom 10. April) meint Rolf Linn:

Werner Kolhoff tritt für ein Kopftuchverbot bei Mädchen bis 14 Jahren ein. Das kann man so sehen. Man sollte aber nicht übersehen, dass es einen viel gravierenderen Eingriff religiöser Eltern gegenüber ihren Kindern gibt: die Beschneidung von Jungen. Diese ist in Deutschland erlaubt, auch aus Gründen der deutschen Geschichte. Eine erwachsene Muslimin kann das Kopftuch wegwerfen, und ihr Haar wird so schön sein, als hätte sie nie eins getragen. Einem beschnittenen Mann, der sich von der Religion seiner Eltern abwendet, wächst die Vorhaut aber nicht nach. Wenn man über ein Kopftuchverbot nachdenkt, müsste man, um gleiche Maßstäbe anzuwenden, zuerst noch einmal über die Beschneidung nachdenken.

Statt mit dem Kopftuch Symbolpolitik zu betreiben, wäre es besser, dafür zu sorgen, dass in Deutschland Islamunterricht in Schulen und an anderen Orten auf der Grundlage der Werte unseres Grundgesetzes erfolgt.

Rolf Linn, Trier

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