Leserbriefe Auf Kosten der Kommunen

Zu den Artikeln „Streit um Kosten für Behinderte“ (TV vom 24./25. März) und „Verteilen die Kommunen bald auch Knöllchen für Rot-Sünder?“ (TV vom 27. März) meint Rainer Ludwig:

Bund und Länder sind für die Gesetzgebung und Ausübung der staatlichen Befugnisse zuständig. Die Kommunen werden, ausgenommen ihr Selbstverwaltungsrecht, im Grundgesetz kaum erwähnt. Sie sind rechtsfähig, verfassungsrechtlich aber nicht eigenständig, sondern nur Teil der Länder. Das unterstreicht die finanzielle Abhängigkeit vom Land, wenn die ihnen zustehenden Einnahmen zur Bestreitung der Verbindlichkeiten nicht reichen.

Die Mainzer Landesregierung erweckt jedoch immer mehr den Eindruck, als sei sie selbst Kostgänger bei den Kommunen. Die Diskussion wegen der Abwälzung von Kosten der Behindertenhilfe vom Land auf die Kommunen ist nur ein Beispiel von vielen. Noch nicht vergessen ist der von den Stadt- und Kreiskämmerern als unverschämt empfundene Griff in die Kommunalkassen, als das Land die Idee umsetzte, das Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer in die eigene Kasse zu stecken. Wie viele Millionen hat das Land seitdem an Stelle der Kommunen eingesäckelt? In guter Erinnerung auch die schallende Ohrfeige für das Land durch die Koblenzer Verfassungsrichter auf die kommunale Klage wegen des unzureichenden Finanzausgleichs. Der Streit um die Kosten für Behinderte wirft die Frage auf, was dem Land noch einfällt, um seine Gemeinden, ohne die es ja überhaupt nicht existieren würde, zu belasten. Noch sprudeln die Steuereinnahmen und sind die Zinsen für die Kreditschulden niedrig. Aber das kann sich ändern. Das dringend gebotene anti­zyklische Verhalten wird dann wohl kaum zu einer gemeindefreundlicheren Finanzpolitik führen. Vielleicht müssen die Gemeinden dann sogar Kostenanteile für den Dorfgendarm oder das Gefängnispersonal übernehmen. Die jetzt mitgeteilten Entlastungspläne des Mainzer Innenministeriums, wonach die kommunalen Ordnungskräfte bald Knöllchen für Rot-Sünder kassieren sollen, zielen möglicherweise als Kompensationsmaßnahme darauf ab. Jedenfalls scheint die „Bankrotterklärung“, von der der Geschäftsführer des Landkreistages in Bezug auf die Kostenabwälzung der Regierung gesprochen hat, nicht aus der Luft gegriffen. Von den Kommunen hängt die Zukunft des Landes ab. Wer immer regiert, sollte das wissen.

Rainer Ludwig, Kordel

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