Beamte zahlen

Zum Leserbrief "Rentner brauchen eine Lobby" (TV vom 31. Juli):

Frau Gudrun Merz hat gut recherchiert im Grundgesetz. Sie vertritt die Meinung: Die Beamten brauchen für ihre Pension keinen Cent in die Altersversorgung zu investieren. Auch wenn diese Meinung immer wieder in die Öffentlichkeit getragen wird, ist sie falsch. Bei der Einführung der Besoldungsordnung in den 50er Jahren wurden bereits für Beamte Abschläge bei den Gehältern für die Altersversorgung vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Urteil vom 27.06.1961 aus: Auch der Beamte hat sich seine Versorgung (Pension) durch Leistungen verdient; seine Bezüge während der aktiven Dienstzeit sind entsprechend niedriger. Ein Angestellter bzw. Arbeiter im öffentlichen Dienst erhält als Ausgleich für die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge eine erheblich höhere Vergütung bzw. einen höheren Lohn für eine mit Beamten vergleichbare Tätigkeit.

Ein Blick in die Besoldungsordnung, Vergütungs- und Lohntabellen des öffentlichen Dienstes, die jedermann einsehen kann, beweist diese Behauptung. Wenn die öffentlichen Dienstherren diesen seit Jahrzehnten angesammelten, in die Milliarden gehenden Betrag nicht als Rücklage für die Versorgung der Beamten verwenden, sondern zweckentfremdet in den maroden Haushalt fließen lassen, kann und darf man dieses nicht den Beamten anlasten. Es ist daher festzuhalten: Beamte zahlen für ihre Pension.

Wolfgang Schmitt, Trier

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