Bedrohliches Gefühl

Zum Karlsruher Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung:

Das deutsche Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das im November 2007 verabschiedet wurde, beruht auf einer EU-Richtlinie, die im Dezember 2005 vom Europaparlament beschlossen worden war.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Vor allem das bedrohliche Gefühl, beobachtet zu werden, wird damit verhindert. Die Vorratsspeicherung verstößt gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärung von Straftaten, das Aufspüren von Kriminellen, wobei das Anhäufen von Daten nicht unbedingt das Sicherheitsproblem lösen kann. Bis 2008 hat man erfolgreich Kriminelle auch ohne Vorratsdatenspeicherung ausfindig gemacht. In sechs EU-Ländern wurde die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, am stärksten in Schweden. Die EU-Kommission fordert die Bundesrepublik auf, jetzt ein neues Gesetz zu erarbeiten.

Marie-Luise Niewodniczanska, Bitburg

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