Begriffe aus der Eugenik

Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz meint dieser Leser:

Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat die Diskriminierung in Deutschland gesetzlich normiert. Feststellen kann man dies an dem Vokabular der Gesetzesbegründung und des Gesetzes. Hier hat das Bundesjustizministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat, das Gedankengut aus der Theorie der Eugenik, die aus dem 19. Jahrhundert stammt, übernommen. So werden Begriffe aus dieser Theorie dazu verwendet, Menschen zu klassifizieren. Das ist ohne Beispiel in Europa. Auch hat die Rechtsprechung die Theorie der Eugenik wieder für sich entdeckt. In keinem europäischen Land müssen sich körperlich herausgeforderte Personen so für ihr Verhalten verteidigen wie vor einem deutschen Gericht. Dass die im Bundestag vertretenen Parteien trotzdem das Gesetz beschlossen haben, ist nachvollziehbar. Schließlich will man das Wettrennen, wer die ökologischste Partei in Deutschland ist, gewinnen. Deshalb hat man keine Zeit, sich mit den Problemen der Menschen zu beschäftigen.Dass es sich hierbei nur um ein administratives Problem handelt, kann man daran erkennen, dass wir Deutsche für unsere Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft weltweit berühmt sind. Johannes Igel, Morbach SOZIALES

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort