Leserbrief Behörden wollen bestimmen bis über den Tod hinaus

Behörden

Zum Artikel „Eifelkreis will Urteil zu Urnengräbern in privater Hofkapelle nicht akzeptieren“ (TV, 9. Juni):

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm sollte seinen Berufungsantrag vor dem Verwaltungsgericht schnellstmöglich zurückziehen. Wie viel Steuergeld wollen diese Behörden denn noch in den Sand setzen und verschleudern? Es ist eine Zumutung, wie manche Behörden mit dem Wohl von Menschen umgehen. Es handelt sich doch um eine private Kapelle. Die Sache sollte somit auch nicht einen Landtagsabgeordneten belasten, der Anfragen zu einer Novellierung des Bestattungsgesetzes stellt (Anm. der Red.: Vor anderthalb Jahren antwortete das Mainzer Gesundheitsministerium auf eine Anfrage des damaligen CDU-Landtagsabgeordneten Bernhard Henter aus Konz,  dass es derzeit nicht beabsichtigt sei, das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz zu novellieren) – auch wenn dies europäisch gesehen schon lange überfällig ist. Das Argument, man müsse laut Ministerium für alle Menschen an einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Ort beerdigt werden, ist Bestimmen bis über den Tod hinaus. Dem Eifeler Ehepaar möchte ich eine Anregung geben, wie sie  den Behörden-Blödsinn umgehen können, denn ich werde in meinem Garten beerdigt. Lösung: Tree of Life.

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