Bescheidenes Zubrot

In dem Artikel heißt es, dass Deutschland der "UN-Konvention gegen Korruption" noch nicht beitreten kann, weil zuvor der Paragraph zur Abgeordnetenbestechung zu reformieren sei. Demnach könne "hierzulande ein Unternehmer Mandatsträgern straflos Vorteile gewähren, für die er auf Grundlage des Internationalen Bestechungsgesetzes bestraft würde".

Ich frage mich: Was hindert unsere Volksvertreter an der Reformierung dieses Paragraphen im Sinne der "UN-Konvention gegen Korruption"? Boshafte Menschen könnten vielleicht unterstellen, unsere Mandatsträger wollten doch nicht ganz sang- und klanglos auf diese Möglichkeit für ein bescheidenes Zubrot verzichten, aber wie gesagt, boshafte Menschen. Raimund Scholzen, Trier

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