Bestrafen und abschrecken

Zur Berichterstattung über den Dioxin-Skandal:

Jetzt wird wieder diskutiert, aus allen Richtungen und Ecken, von Verantwortlichen und Alleswissern. Dabei ist klar: Gefragt ist besonders die Strafjustiz, und zwar mit vorhandenen Mitteln. Neue Paragrafen werden nicht benötigt. Strafbar sind nämlich: Betrug, also das Vortäuschen von Eigenschaften zum Zwecke, sich oder Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Urkundenfälschung, also falsche Deklarationen zu Eigenschaften des Produkts, die auf Warenscheinen enthalten sind. Körperverletzung, also das vorsätzliche oder fahrlässige Schädigen der Gesundheit von Menschen durch Gifte oder sonst schädliche Produkte. Es ist evident, dass diese Tatbestände vorliegen. Geschehen diese Taten ständig und durch Absprachen der Täter, liegen bandenmäßige - somit strafverschärfende - Voraussetzungen vor. Ausgenommen bei Fahrlässigkeiten ist in allen Fällen bereits der Versuch strafbar und mit Sanktionen bis zu jeweils zehn Jahren Haft bedroht.

Es ist Sache der Justiz, die Lebensmittelbetrüger mit drakonischen Strafen, wie das Gesetz es vorsieht, abzuschrecken und die erworbenen Vermögen hieraus gemäß dem Gesetz einzubeziehen. Warum geschieht da fast nichts? Ein Beispiel: der jetzt als Verursacher des Skandals ermittelte Futtermittelbetrieb, der Konkurs anmeldet, um seine unrechtmäßig erworbenen Gelder in Sicherheit zu bringen.

Frage: Wieso sind die Betriebsleiter noch nicht in Haft (Flucht/Verdunkelung) und das Betriebsvermögen bis zur juristischen Klärung beschlagnahmt? Die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

René Schenten, Trier

gesundheit

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