Leserbriefe Bitte keine Politik nach Kassenlage

Zum Artikel „Wer vorsorgt, soll nicht bestraft werden“ (TV vom 1. Februar) schreibt Fritz Welschbillig:

„Bestraft“ wurde nicht nur der Anleger dank Abzügen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch der Arbeitgeber, von dessen Zuschüssen beim Anleger unterm Strich nichts angekommen ist. In diesem Fall hätte Franz Häntze statt monatlich 180 Euro Bruttoaufwand vom Gehalt auch 130 Euro aus seinem Netto-Einkommen sparen können. Wäre Herr Häntze zudem privat krankenversichert, wären ihm die 6000 Euro Abzüge für KV/Pflege erspart geblieben. Solange unsere Politiker diese Ungleichbehandlungen nicht abschaffen, müssen sie sich nicht wundern, wenn die betriebliche Altersvorsorge gemieden wird. Ein guter Ansatz wäre, die Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber in der Ansparphase steuerlich zu entlasten: Wegfall oder zumindest Reduzierung der nachgelagerten Besteuerung. Da die GKV sowie die Pflegekasse zumeist „klamm“ sind, werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze leider Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, dafür bei Auszahlung auf teils sehr hohe Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen verzichtet. Und vor allem: langfristig keine Politik nach Kassenlage, sondern Gesetze, auf die sich ein Anleger verlassen kann. Und falls nachteilige Änderungen: diese auch dem Kunden mitteilen, damit es nicht wie heute mitunter zu bösen Überraschungen kommt.

Fritz Welschbillig, Zemmer

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