Butterweich und halbherzig

Zum Artikel "Heikle Vergaben und andere Bagatellen" (TV vom 9. November):

Wie sich Minister Bruch diese Baustelle eingehandelt hat, ist an Stümperhaftigkeit kaum zu überbieten. Es sei denn, man legt die Tätigkeiten des Innenministeriums auf dem Gebiet des geplanten Housing-Programms für die US-Wohnsiedlung rund um den Flugplatz Spangdahlem zugrunde. Das ging noch kräftiger daneben. Da hat das Land außer leeren Be- und Versprechungen bis heute auch noch nichts auf den Weg gebracht. Mit Liegenschaften scheint es der Minister nicht unbedingt zu haben.Auf dem Gebiet der inneren Sicherheit dagegen kennt er sich aus. Das hat er gelernt. Das merkt man sofort. Mit seiner Erklärung zur Vergabe des Auftrags des Landes Rheinland-Pfalz an seinen damaligen Schwiegersohn in spe liegt der Minister allerdings völlig daneben, und ich bin ganz sicher, dass er dies auch selbst ganz genau weiß. Weshalb sonst eine solch butterweiche Erklärung und halbherzige Entschuldigung. Zur Vergabe von Aufträgen einer Behörde einer öffentlichen Verwaltung gibt es einen Grundsatz, den man nie außer Acht lassen kann. Das ist der Grundsatz der Ausschreibung. Der gilt auch dann, wenn man nur einen Sack Streusalz erwirbt.Es ist richtig, dass nur Aufträge ab einer gewissen Summe öffentlich ausgeschrieben werden müssen und das laut mittlerweile geltendem EU-Recht sogar europaweit. Das beinhaltet jedoch nicht, dass man bei Aufträgen mit kleineren finanziellen Volumen auf eine beschränkte Ausschreibung verzichten könnte. In dieser Angelegenheit wurde allerdings auf jegliche Ausschreibung verzichtet, und genau das bringt erst den Geschmack in die Geschichte und den Minister in Verdrückung. Da es sich um Steuermittel handelt, würde mich noch brennend interessieren, was der Landesrechnungshof anlässlich seiner Prüfung zu dieser Art von Rechnungslegung anzumerken hat.Egon Weyand, Butzweiler landespolitik

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort