Leserbriefe Das ist Körperverletzung!

Zum Artikel „Zahl der Grippefälle im Land steigt“ (TV vom 18. Januar) schreibt Dr. Friedhelm Kirchen:

„Seit 2012 empfiehlt die WHO vier  Grippeimpfstoffstämme. 2016 lief (unter trivalentem Impfstoff!) eine besonders schwere Grippewelle ab“ (Robert-Koch-Institut). „... durch den Einsatz des tetravalenten Impfstoffs im Vergleich zu einem trivalenten könnten in Deutschland pro Jahr etwa 276 000 Krankheitsfälle und über 260 Todesfälle vermieden werden“ (Ärzte-Zeitung, 27.Oktober 2017).

Da die gesetzlichen Krankenkassen fast durchgehend nur den (nach Rabattverträgen gehorteten) trivalenten Impfstoff bezahlten, waren Tetraimpfstoff rezeptierende „Vertragsärzte nicht vor einem Regress gefeit“ (Dr. Peter Heinz, Vorstandsvorsitzender der KV Rheinland-Pfalz). Dabei gehörte „die Hälfte der derzeit nachgewiesenen Influenzaviren zu einem Typ, der durch den aktuellen Dreifachimpfstoff nicht abgedeckt ist“ (Gesundheitsamt Daun). Endlich hat auch das Robert Koch-Institut am 28. November 2017 eine Empfehlung für den Tetraimpfstoff ausgesprochen. Obwohl „die bisherige (Tri)-Impfung keinen ausreichenden Schutz bietet“ (TV, 18. Januar 2018), übernehmen gesetzliche Krankenkassen im Gegensatz zu den privaten die Kosten für den Tetraimpfstoff nicht generell; die KV-RLP empfiehlt Ärzten daher, „Impfstoffverordnungen produktneutral auszustellen“ (TV, 19. Januar 2018), und mehrere KVen raten, (kaum wirksame) „trivalente Impfstoffe aufzubrauchen“ (Ärzte-Zeitung, 19. Januar 2018)!

Offenbar dürfen die „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ (KV) ihre Aufgabe der „sachlich-rechnerischen Richtigstellung“ nicht regelmässig wahrnehmen.

Fazit: Millionen Versicherte müssen sich eine derartige Duldung überflüssiger Körperverletzung durch nicht ausreichenden Impfstoff im real-existierenden Rechtsstaat gefallen lassen. Nach Einführung der „Bürgerversicherung“ dürfen dann alle Bürger an dieser „fortschrittlichen“ vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Dr. Friedhelm Kirchen, Internist, Gerolstein

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