Gesellschaft Das verstehe, wer will

Zur Berichterstattung über die Frage, wie mit deutschen IS-Rückkehrern umzugehen ist, schreibt Manfred Schmitz:

Deutschland soll gefälligst seine IS-Kämpfer und IS-Bräute in Syrien abholen, sonst ließe er sie laufen – drohte Trump kürzlich auf der Sicherheitskonferenz in München. Der Rechtsstaat wird sie heimholen, als wenn wir nicht schon die „Pest an Bord“ hätten. Deutsche Staatsbürger haben selbst dann das „Recht auf Rücknahme“, wenn sie in religiöser Überzeugung im IS vergewaltigt, gemordet, gefoltert und Köpfe abgehackt haben; das verstehe, wer will. Die einzig adäquate Antwort wäre, diese tickenden Zeitbomben für staatenlos und vogelfrei zu erklären und sie den Kurden zu überlassen, die am IS grausam gelitten und an vorderster Front gegen ihn gekämpft haben. Man mag es nicht glauben, schon orakeln weltfremde Resozialisierungsromantiker über Langzeitprogramme zur Wiedereingliederung der „verführten“ Heimkehrer, als wäre es normal, strenggläubige Gotteskrieger und religiös brisante IS-Bräute, die sich aktuell in Syrien provokant in der Burka präsentieren, wieder bei uns aufzunehmen.

Kein Pardon für sie und keine Anerkennung der Verführungstheorie – sagt die Bürgermehrheit! Denn jeder, der sich in islamischer Ekstase dem IS anschloss, bekundete damit tiefe Verachtung und Feindschaft gegenüber unserer freiheitlichen Ordnung. Der Rechtsstaat schert sich nicht um die Meinung seiner Bürger, wenn er Dschihadisten und religiös durchgeknallte IS-Bräute, die ihn verachten, samt ihren früh indoktrinierten Kindern in seiner sozialen Hängematte therapiert und alimentiert. Wo ist der Sinn von alternativloser Rechtsstaatlichkeit, wenn sie lebensfremd ist?

Der Rechtsstaat sollte sich von verweichlichter, kranker Toleranz sowie einem religiös und philosophisch überhöhten, unrealistischen Menschenbild lösen. Er sollte Religion und Staat strikt trennen, sich aus der Lähmung nicht mehr zeitgemäßer religiöser Tabus befreien und Religionen mit absolutem Wahrheitsanspruch verbieten. Denn Wahrheitsanspruch provoziert Strenggläubigkeit und religiöse Rechthaberei, die seit jeher Ursachen von Mord und Totschlag sind.

Manfred Schmitz, Flußbach

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