Das verstehen nur Professoren

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV und den möglichen Folgen:

All das ist Eiertanz in Perfektion. Die Kritik an Hartz IV wird von den flexiblen Richtern sehr wohl registriert. Sie kann aber rein gar nichts an ihrer Grundauffassung ändern, dass die Höhe des Regelsatzes in Geld, egal, wie willkürlich er festgesetzt wurde, trotzdem mit dem Grundgesetz übereinstimmt.

Hier macht sich bemerkbar, dass die Professoren, die von den Parteien des Bundestags und Bundesrats in das Bundesverfassungsgericht gewählt werden, sich durchaus ihrer Verantwortung gegenüber denen bewusst sind, die sie in ihr Amt gehoben haben.

Sie nehmen Kritik auf und stellen gleichzeitig fest, dass aber trotzdem die Leistungen nicht zu niedrig sind. Alles ist möglich, man muss es nur besser begründen.

Als verfassungswidrig wird nur das Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze betrachtet, nicht die Höhe der Regelsätze selbst. "Schätzungen 'ins Blaue hinein' laufen … einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) - Unantastbarkeit der Menschenwürde - in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG."

Wenn die Höhe der Regelsätze dem Hohen Gericht nach verfassungsgemäß ist, muss man demnach also nur die Höhe der Regelsätze "nachvollziehbar begründen", um der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip genüge zu tun. Die Bundesregierung ist also trotz verfassungswidriger Methoden der Regelsatzbemessung zu durchaus verfassungsgemäßen Bemessungen der Regelsätze gekommen.

Man muss schon Professor sein, um das Interesse an der Aufrechterhaltung des unhaltbaren bestehenden Zustandes von Hartz IV so klug zu begründen, dass möglichst viele Menschen dennoch meinen, es würde sich etwas ganz Bedeutsames ändern.

Hätten sie diese Fähigkeit nicht, wären sie von den Parteien, die Hartz IV beschlossen haben, wohl auch nicht für diese Funktion vorgeschlagen und gewählt worden.

Gabi Mutmann-Klassen, Trier

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