Politik und Medien Die Grenzen der Pressefreiheit

Zu den Artikeln „Der Innenminister prüft eine Anzeige gegen die taz“ (TV vom 23. Juni), „Merkel, Seehofer und die angedrohte Anzeige“ (TV vom 24. Juni) und „Seehofer verzichtet auf Anzeige gegen taz-Journalistin“ sowie zum Kommentar „Horst Seehofer hat seinen politischen Instinkt verloren“ (TV vom 26. Juni) schreiben Dr. Peter Grewer, Peter Burggraf, Stephan Garcon und Axel A. Boesen:

Der Volksfreund bezeichnet eine Kolumne der Tageszeitung (taz) über die Polizei „polizeikritisch“. Kritiker mögen sich mit ihren Gegnern auseinandersetzen, manchmal auch in zugespitzter Form. Bei der taz-Kolumne handelt es sich jedoch um eine hasserfüllte, menschenverachtende und niederträchtige Schmähung mit dem einzigen Ziel, die ganze Polizei verächtlich zu machen. Was sagen die Politiker dazu? Innenminister Horst Seehofer, am Gängelband von Frau Merkel, prüft zunächst eine Anzeige gegen die taz. Daraufhin wirft die Grüne Annalena Baer­bock Seehofer Selbstinszenierung vor. Baer­bock verhält sich unehrlich und feige, weil sie einer erforderlichen Auseinandersetzung mit ihrem gehätschelten Blatt ausweicht. Stattdessen lenkt sie ab, indem sie Seehofer angreift. Dabei zieht sie – wie gewohnt – alle Register: Demokratie, Antirassismus, Presse- und Meinungsfreiheit. Ich meine, diese Sache gehört vor den Kadi, und ich vertraue unseren Richtern, dass sie die Grundrechte in ihrem Urteil angemessen berücksichtigen.

Dr. Peter Grewer, Trier

Der TV berichtet, dass Innenminister Horst Seehofer eine Strafanzeige gegen eine Journalistin der taz erwägt. Diese hatte in einem „Gedankenspiel“ geäußert, Polizisten auf einer Mülldeponie zu beschäftigen, „aber nicht mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“

Abgesehen von der Tatsache, dass diese Journalistin die Polizei auf das Übelste beschimpft und diffamiert, bin ich auch über die Reaktionen erschrocken. So nimmt die taz-Chefredakteurin Barbara Junge diese Journalistin noch in Schutz: Eine Anzeige sei ein beschämender Angriff auf die Pressefreiheit. Ein Medienwissenschaftler der Universität Tübingen stellt sogar fest, eine Strafanzeige sei eindeutig eine Grenzüberschreitung, die auf Einschüchterung einer Journalistin zielt.

Am selben Tag wird über die Randale in Stuttgart berichtet. Aus nichtigem Anlass wird auf Polizisten eingeprügelt, werden Geschäfte geplündert, und zufällig anwesende Passanten müssen um ihre Gesundheit und ihr Leben bangen.

Seit einiger Zeit werden Polizisten und Rettungskräfte wie Feuerwehrleute und Sanitäter bei ihren Einsätzen behindert und sogar geschlagen. Wie krank ist denn unsere Gesellschaft schon?

Es wird höchste Zeit, dass dem wirksam Einhalt geboten wird. Es ist mittlerweile eine Gesellschaft geworden, die alles haben und auf nichts verzichten will.

Peter Burggraf, Hillesheim

Was die taz-Mitarbeiterin geschrieben hat, ist weder lustig noch als Satire zu verstehen, sondern einfach nur strafwürdige Hetze. Eine solche Wortwahl kannte ich bisher nur aus vergangenen Zeiten. Da hilft auch das peinliche Rückrudern und Erklärenwollen der taz nicht.

Der Innenminister hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich bei solchen Attacken schützend vor die angegriffenen Staatsorgane und Beamten zu stellen. Es steht ihm völlig frei, auch Anzeige zu erstatten. Das hat nichts mit Einschränkung der Meinungsfreiheit oder einem Angriff auf die Pressefreiheit zu tun. Jetzt, nachdem die Kanzlerin den Innenminister zurückgepfiffen hat, gibt es viele Polizisten, die Anzeige erstattet haben. Nun entscheidet ein unabhängiges Gericht, wie weit Hetze durch die Pressefreiheit gedeckt ist.

Wer auf solche Art und Weise einen wichtigen Teil unseres Staates verunglimpft, ist in seinen Gedanken zutiefst staatsfern, schwächt die Demokratie und stärkt deren Feinde.

Stephan Garcon, Bitburg

Die Äußerungen von Hagen Strauß können nicht unwidersprochen bleiben. Er versucht seine persönliche Meinung unter der Bezeichnung „Leitartikel“ kundzutun. Der tatsächliche Hintergrund, der in der Öffentlichkeit zu diskutieren wäre, ist nicht das Verhalten von Minister Seehofer, sondern die Kolumne „Habibitus“ in der taz, geschrieben von der Autorin Hengameh Yaghoobifarah und von Hagen Strauß als „misslungene Kolumne“ bezeichnet. Ferner bringt der Volksfreund-Autor die Pressefreiheit, und hier unterstelle ich, dass er den verfassungsrechtlichen Begriff in seiner Definition kennt, als Argument ein. Zitat: „Ein Innen- und Verfassungsminister, der eine Anzeige ankündigt und damit für die gesamte Regierung die Pressefreiheit in Frage stellt, die auch schlechte Texte schützt [...]“. In Bezug auf die gemachten Äußerungen der taz-Autorin ist diese Relativierung „schlechte Texte“ einfach unzutreffend und beschämend.

Weiter schreibt Hagen Strauß: „Der schließlich auch noch einen unsäglichen Zusammenhang zwischen einem bis dato nur wenig beachteten Text und den Krawallen in Stuttgart herstellt, bei denen spaßbesoffene, aber eher unpolitische Randalierer ihr Unwesen getrieben haben.“ Im Leitartikel geht es nur um das Verhalten Horst Seehofer. Warum nicht um die taz-Autorin? Die fragt, was mit Polizeibeamten geschehen soll, sollte die Polizei aufgelöst werden: „Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln und Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“

Diese Äußerungen sind in keiner Weise vom Presserecht oder etwa der Meinungsäußerung geschützt. Diese Äußerungen, im Volksfreund als „misslungene Kolumne“ bezeichnet, stellen einen offensichtlichen, eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde dar.

Artikel 1 des Grundgesetzes sagt klar und deutlich, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Die Pressefreiheit wurde und wird auch nicht durch Strafanzeigen gegen diese Autorin tangiert. Die verharmlosende Darstellung unter Nutzung des Instruments Presse ist mehr als bedenklich.

Ich erwarte vom Trierischen Volksfreund eine Klarstellung. Auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind Menschen und kein Abfall, sehr geehrter Herr Strauß!

Axel A. Boesen, Koblenz

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