Diktatorisch beschlossen
Katholische Kirche
Zur Berichterstattung über die XXL-Reform im Bistum Trier:
Die immer wieder vorgeschobene Synode hat als Grundentscheidung XXL-Pfarreien beschlossen. Meines Wissens hat sie sich aber mit dem heiklen Thema der Vermögensfrage nicht beschäftigt, und ob die Dechanten einstimmig für den sogenannten "Ansatz B" gestimmt haben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen (Ansatz B: 887 Kirchengemeinden werden aufgelöst und deren Gebäude, Grundstücke, Einnahmen und Kapital fließen in die neuen 35 XXL-Kirchengemeinden). Auch dass in der Vermögensfrage noch der "Ansatz A" (Kirchengemeinden bleiben eigenständig und behalten ihre Gebäude, Grundstücke, Einnahmen, und Kapital) aufgeführt ist und gleichzeitig erwähnt wird, dass dieser nicht genommen wird, sondern "Ansatz B", ist traurig.
Offensichtlich ist über die Handhabung der Vermögen schon diktatorisch beschlossen, und die Vermögen der alten Kirchengemeinden gehen an die XXL-Kirchengemeinden, mit Ausnahme von zweckgebundenen Geldern für bestimmte Maßnahmen. Wenn eine Kirchengemeinde aktuell Schulden hat, kann sie sich freuen, denn die Schulden werden wohl von der XXL-Kirchengemeinde getilgt. Diejenigen, die gespart und gut gewirtschaftet haben, werden bestraft!
Wie soll es weitergehen? Es wird keiner mehr vor Ort sein, der sich um die Kirche kümmert. Das kann nur das Ende der Ortskirche bedeuten. Die Verantwortung muss im Ort bleiben! Normalerweise wird in Eigenleistung in den Pfarreien, so weit es geht, alles gemacht. Wenn künftig Kosten entstehen, ist es egal, weil alle zahlen. Zudem geben die örtlichen Spender ihr Geld für die jeweilige Ortskirche und kaum für eine XXL-Kirchengemeinde aus.
Da beim "Ansatz B" nach meinen Informationen nicht nur die Gelder (außer Zweckbindungen), sondern zudem alle Grundstücke und Gebäude, auch die Kirche mit Inventar, in das Eigentum der XXL-Pfarrei übergehen, wird es noch schwieriger, im Ehrenamt tätig zu sein und Unterstützung im Ort zu bekommen. Ich hoffe, es kommt nicht zu "Zwangsenteignungen". Die jetzigen Kirchengemeinden müssen als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Rechtscharakter bestehen bleiben. Noch ist es nicht zu spät, die Kirche im Dorf zu behalten.
Stefan Christen, 2. Vorsitzender VR Pfarrkirche St. Nikolaus
Monzel