Abfalll Falsch behauptet, falsch gerechnet?

Zum Artikel „Höhere Müllgebühren sind jetzt eingetütet“ (TV vom 16. September) schreiben Hans Fischer und Uwe Gerhold:

So sprachgewandt es sich auch anhört, diese Aussage ist falsch. Die höheren Müllgebühren sind erst dann rechtswirksam festgesetzt, wenn eine Gebietskörperschaft dies beschlossen hat und die formellen Notwendigkeiten erledigt sind. Der Volksfreund berichtet, dass die Verbandsversammlung des ART diese Erhöhungen am 15. September beschlossen (und damit eingetütet) habe. Die Verbandsversammlung hat aber keine Festsetzungskompetenz; die hat nur die jeweilige Gebietskörperschaft für ihren Bereich. Es wird so berichtet, als käme es nur auf die Zustimmung der Gebietskörperschaft an – zum Beispiel des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Auch dies ist falsch, der Kreistag hat ein originäres Entscheidungsrecht über die Gebührensätze, und der ART hat diese Gebührensätze anzuwenden.

Das ist nicht nur eine Wortklauberei. Den Kreistagsmitgliedern muss bewusst sein, dass sie über die Gebührenhöhe in eigener Verantwortung entscheiden. Leider sind die Sitzungsunterlagen für die nächste Kreistagssitzung im Kreis Bernkastel-Wittlich ebenso missverständlich abgefasst.

Auch hier entsteht der Eindruck, dass einer Vorlage des ART und dessen Beschluss nur zugestimmt werden müsse. Nein, die Entscheidungshoheit und damit auch die politische Verantwortung gegenüber dem Bürger liegt allein beim Kreistag.

Die Kreistagsmitglieder müssen sich fragen, ob sie solch verantwortungsvolle Beschlüsse aufgrund ungewöhnlich „dünner“ Sitzungsvorlagen treffen können. Der gesamte Kostenbereich der Unterhaushalte wird den Kreistagsmitgliedern vorenthalten, eine umfassende Information ist also gar nicht gegeben. Hier haben wir ein schönes, weiteres Beispiel für die Verohnmächtigung der Kommunalparlamente, die vielfach nur als lästiges Beiwerk im Wirken der Verwaltungen gesehen werden. Wissen ist Macht, mag man mit Nachdruck unseren Kommunalparlamentsmitgliedern zurufen, und: Nutzt sie endlich!

Hans Fischer, Bernkastel-Kues

Die Gebühren steigen um fünf bis 25 Prozent (mal wieder), heißt es im TV. Und: Die Gebühren waren für die meisten Verbraucher erst mit Beginn des Jahres teils deutlich um 23 bis 34 Prozent angestiegen. Ich verstehe die Rechnungen entweder nicht oder Sie berichten schlicht und einfach falsch! Im Jahr 2018 habe ich für eine 240-Liter-Tonne 131,38 Euro bezahlt, die alle vier Wochen entleert wurde. Im Jahr 2019 habe ich für eine 240-Liter-Tonne 131,38 Euro bezahlt, die alle vier Wochen entleert wurde. Im Jahr 2020 zahle ich für eine halb so große Tonne (120 Liter) 148,80 Euro, die auch nur alle vier Wochen geleert wird (12 bis 13 mal im Jahr). Das ist schlicht und einfach keine Erhöhung um 12,9 Prozent (der Endpreis mag dies suggerieren), sondern knallhart um 126,5 Prozent, also mehr als das Doppelte von 2019. Den Preis einer 120-Liter-Tonne aus 2019 kann ich leider nicht herausfinden, sodass meine Rechnung nur annähernd korrekt ist. Aber selbst für mathematisch wenig Versierte bedeutet eine Halbierung der Menge bei annähernd gleichem Preis keine moderate Erhöhung, sondern eine Verdopplung des Preises. Welchen Fehler mache ich oder machen Sie, wenn Sie von einer deutlichen Erhöhung zu Beginn dieses Jahres von maximal 34 Prozent reden und nicht von über 100 Prozent?

Uwe Gerhold, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gelenberg

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