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Zum Artikel "Unternehmer sehen fairen Wettbewerb gefährdet" (TV vom 29. Juli 2015):

Wenn man "fairen Wettbewerb" fordert, sollte man auch fair argumentieren. Daher einige Bemerkungen zur angesprochenen Erbschaftssteuerreform: Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist gering: Wenn eine Tochter oder ein Sohn beispielsweise (ohne Hausrat usw.) 500 000 Euro erbt, dann sind 11 000 Euro Erbschaftssteuer fällig. Würden die 500 000 Euro dagegen im Laufe des Erwerbslebens zusätzlich durch eigene Arbeit verdient, dann wären je nach Progressionsstufe vielleicht 150 000 Euro Einkommensteuer dafür zu bezahlen. Wird ein ererbter Betrieb angemessen weitergeführt, entfällt sogar die Erbschaftssteuer auf das Betriebsvermögen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs nicht zu gefährden. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Verschonungsregelung jedoch teilweise mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar, eine Reform ist daher erforderlich. Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll bei Betriebsvermögen über 26 Mio. Euro pro Erbe (bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen über 52 Mio. Euro pro Erbe) der Erlass der Steuer entfallen, wenn die Steuerschuld aus 50 Prozent des verfügbaren sonstigen Vermögens beglichen werden kann. Da die Steuer dann den Betrieb nicht belastet, wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit auch nicht beeinträchtigt. Dass Herr Natus hierin eine "doppelte Besteuerung von Privatvermögen" sieht, kann ich nicht nachvollziehen. Ich halte es dagegen für unverschämt, wenn er zum Erhalt bestehender privater Steuervorteile mit Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen argumentiert. Rolf Linn, Trier

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