Finanzen

Zum Artikel "Trotz scharfer Proteste will das Land nicht vom Sparkurs abrücken" (TV vom 14./15. Sept.):

Jahrzehntelang war es ein anerkannter Grundsatz der Volkswirtschaftslehre, der Staat müsse in schlechten Zeiten mehr Geld ausgeben, um die Wirtschaft in Gang zu halten, und in guten Zeiten für die nächste Krise sparen ("Spare in der Zeit, dann hast du in der Not") - bis die Neoliberalen ihre Doktrin durchsetzten, der Staat solle sich überhaupt auf die Sicherung der privaten Profit-Erzielung beschränken. Um den Staat zur Erfüllung ihrer Forderungen zu zwingen, erfanden sie die "Schuldenbremse", die möglichst in der Verfassung zementiert werden sollte. Die verheerenden Folgen dieser Politik zeigen sich bereits in den Krisenstaaten der EU, besonders in Griechenland, wo infolge des strikten Sparzwangs Not und Elend um sich greifen, außer unter den Reichen, die nach wie vor keine Steuern zahlen und ihr Luxusleben auf Kosten der Allgemeinheit führen. Dass CDU und CSU und mehr noch die FDP mit Überzeugung hinter der Schuldenbremse stehen, ist ja nicht so verwunderlich, aber warum haben auch die SPD und die Grünen der verfassungsverankerten Schuldenbremse für Deutschland und für alle EU-Staaten zugestimmt? Und warum haben sie ohne Not auch in die rheinland-pfälzische Landesverfassung eine Schuldenbremse aufgenommen? Diese soll ab 2020 gelten, bringt aber schon jetzt das Land in große Schwierigkeiten. Viele Beispiele dafür sind bekannt, etwa in der Bildungspolitik, um einmal ein altes, aber der Öffentlichkeit fast unbekanntes Problem zu erwähnen: die Finanzierung der sozialen Absicherung von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung. Nur mit Zweidrittelmehrheit kann der Landtag die verhängnisvolle Schuldenbremse abschaffen. Bei nur gesetzlicher Verankerung würde die einfache Mehrheit genügen. So aber ist Rheinland-Pfalz auf Gedeih und Verderb an die Schuldenbremse gefesselt. Robert Seidenath, Gusterath

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