Finanzen

Zur Euro-Schuldenkrise:

Aus meiner aktiven Zeit im Außendienst erinnere ich mich an Folgendes: War ein Kunde total überschuldet und zahlungsunfähig, wurde bei Gericht ein Titel erwirkt. Dieser Titel hatte eine Laufzeit von 30 Jahren. Das Unternehmen, dem das Geld geschuldet wurde, konnte diese Summe als uneinbringbare Forderung steuerbegünstigt absetzen. Ist der Schuldner, also der ehemalige Kunde, wieder auf die Beine gekommen und konnte Zahlungen auf seine Schulden leisten, musste das Unternehmen diese Zahlungen als Einnahmen verbuchen. Bezogen auf die Schuldenländer könnten diese bei Null neu anfangen. Wäre das nicht eine Möglichkeit, allen zahlungsunfähigen Ländern unter strengster Kontrolle eine zweite Chance einzuräumen, damit die unendlichen Gipfel ohne zwingendes Ergebnis ein Ende haben? Zurzeit werden trotz der Erkenntnis, dass es unmöglich ist, Schulden in unvorstellbarer Höhe zurückzuzahlen, doch nur Buchungen von dem einen auf das andere Konto vorgenommen. Durch die Sanktionen in den Schuldenstaaten, die sich ausschließlich auf deren Bevölkerung auswirken, können diese Länder nie mehr auf die Beine kommen. Wer beantwortet diese Frage für jeden verständlich? Hans-Albert Krämer, Trier