Finanzen

Zum Kommentar "Keine Toleranz für Steuerbetrüger" (TV vom 13. Februar):

Den Beitrag von Thomas Zeller habe ich mit Entsetzen gelesen. Er schreibt: "Der Verkauf von Daten-CDs muss sich für Bankangestellte lohnen." Schreibt man statt "Bankangestellte" einfach "Angestellte" (oder gar "Behördenangestellte"), so bemerkt man sofort, zu welcher moralischen Verwahrlosung eine solche Aussage führen muss. Falls Herr Zeller Kinder hat, wie will er ihnen vermitteln, dass Diebstahl und Vertrauensbruch moralisch verwerflich sind? Wenn das nicht als verallgemeinerbare Regel, sondern nur im Einzelfall gilt - nach welchen Kriterien will man das beurteilen? Gibt es dann auch für Steuerhinterziehung Ausnahmefälle? Ein Kriterium für die moralische Verwerflichkeit einer Tat gibt es gewiss: dass sie nicht aus Gewissensgründen, sondern aus Gewinnsucht erfolgt. Prof. Dr. Norbert Hinske, Trier

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