Finanzen

Zum Artikel "Streit um Einsparungen bei Landesbeamten" (TV vom 15. September):

Meinung

Der Tod kostet mehr als das Leben
Dass Beamte wegen ihrer großen Abhängigkeit vom Dienstherrn immer dann, wenn finanzielle Not am Mann ist, zur Melkkuh der Nation zu werden drohen, ist eine nicht nur den griechischen Beamten allseits bekannte Tatsache. Doch nicht immer spielen sich die schlimmsten Sparmaßnamen im Rampenlicht der Öffentlichkeit wie bei der Diskussion um Besoldungskürzungen ab. Weiß denn jemand, dass die gesetzlichen und privaten Krankenkassen beim Tod eines Versicherten die Kosten aus Arzt- oder Krankenhausbehandlungen, die erst nach dem Tod bei der Kasse eingehen, nicht mehr übernehmen und dem Erben zur Bezahlung überlassen? Keine Angst! Dies ist natürlich eine Fehlmeldung. Selbstverständlich garantieren die gesetzlichen Vorgaben und der ihnen zugrunde liegende gesunde Menschenverstand dafür, dass dieses nicht geschieht. Solche "Missgeschicke", die je nach Höhe der vor dem Tod noch nicht abgerechneten Krankenkosten leicht zu fünfstelligen Einbußen für die hinterbliebene Witwe oder den Witwer führen können, sind selbstverständlich der Gruppe der Beamten vorbehalten. So jüngst geschehen im Rahmen der neuen Beihilfeverordnung, wo mit Wirkung vom 1. August der Erbe die noch nicht abgerechneten Krankenkosten aus den Einnahmen von Lebens- und Sterbeversicherungen zu begleichen hat! Bleibt dem Beamten da nur die Hoffnung, dass wenigstens die in den Augen vieler Menschen immer noch zu Unrecht vorherrschende Meinung über die "Beihilfe als Privilegien-Katalog" durch die Kenntnis dieser Sachverhalte einen deutlichen Dämpfer erfährt. Alfred Seffern, Prüm

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