FLUGZEUGABSTURZ

Zum Artikel "Debatte über Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht" (TV vom 31. März):

Die ärztliche Schweigepflicht sollte bleiben, wie sie ist. Ich möchte einmal die Krankenkassen ins Spiel bringen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus zwei Teilen. Einmal für die Krankenkasse und einmal für den Arbeitgeber. Meine Hausärztin hat früher immer den Teil für die Krankenkasse selbst dort hingeschickt. Nun könnte die Krankenkasse für bestimmte Berufsgruppen dem Arbeitgeber eine kurze E-Mail schreiben, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer seinen Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch tatsächlich abgegeben hat. Mit dieser Regelung wäre sichergestellt, dass der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Mitarbeiters informiert worden ist. Damit wäre das Thema ärztliche Schweigepflicht vom Tisch. Komme mir bloß keiner mit Kosten, Personal und zusätzlichem Aufwand. Hans-Albert Krämer, Trier

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