Für triebgesteuerte Täter ungeeignet

Zum Leserbrief "Verstoß gegen die Menschenwürde" (TV vom 18. August):

Die elektronische Fußfessel ist für mich kein Verstoß gegen die Menschenwürde. Im Gegenteil, sie kann - bei bestimmten Straftätern - die Resozialisierung fördern. Vor allem erstmals auffälligen jungen Tätern könnte sie helfen, gar nicht erst mit dem Gefängnismilieu in Kontakt zu kommen, in dem viele den Grundstein für eine kriminelle Karriere legen.

Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug ist der Freigänger mit Fußfessel gezwungen, sich selbst zu disziplinieren, bei jedem Schritt zu überlegen, ob er damit Auflagen verletzt. Genau deshalb ist die Fußfessel für Sexualstraftäter aber völlig ungeeignet, weil diese nicht vom Verstand, sondern vom Trieb gesteuert werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung verurteilter Sexualstraftäter für unzulässig erklärt. Die Dienststellen der Polizei, die in Freiheit entlassene Sexualstraftäter überwachen sollen, sind jedoch chronisch überlastet und unterbesetzt.

Der Staat ist verpflichtet, von den Bürgern Schaden abzuwenden, der für ihn absehbar ist. Der Schutz potenzieller Opfer muss oberste Priorität haben. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof als oberstes zuständiges deutsches Gericht bei seiner Entscheidung eine Abwägung zwischen den Freiheitsrechten von Triebtätern einerseits und dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung andererseits trifft und im Zweifelsfall zugunsten des Schutzgedankens urteilt.

Die Politik muss eine tragfähige Lösung für das Problem finden. Eine Lösung, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger genauso gerecht wird wie dem rechtsstaatlichen Prinzip, dass Kriminelle nach der Haft Anspruch auf Freiheit haben.

René Schenten, Trier

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