Ihre Meinung Gästebeitrag bietet erhebliche Vorteile

Tourismusabgabe

Zum Bericht „Gästebeitrag: Gericht weist Klage zurück“ (TV vom 13./14. Oktober):

In den beiden Städten Bernkastel-Kues (BKS) und Trier (TR) werden nunmehr unterschiedliche Systeme von Touristenabgaben verwendet: ein Gästebeitrag  in BKS und eine Bettensteuer in TR. Beide Systeme sollen letztlich dazu beitragen, hohe städtische Ausgaben für touristische Gäste mit zu finanzieren. Bei der Bettensteuer in TR kann das allerdings nur indirekt geschehen, da Steuern grundsätzlich keine zweckgebundenen kommunalen Einnahmen bilden.

In der Abwägung beider Systeme bietet ein Gästebeitrag als kommunale Abgabe jedoch erhebliche Vorteile:

Der Kreis zahlungspflichtiger Betriebe ist breiter. Nicht nur Hotels oder Beherbergungsbetriebe werden einbezogen, sondern möglichst alle Betriebe, die von touristischen Gästen profitieren.

Bei tendenziell gleicher Zahl von Gästeübernachtungen in den beiden Städten BKS und TR werden die Einnahmen aus dem Gästebeitrag höher sein, cirka 1,14 Millionen Euro in BKS gegenüber cirka 700 000 Euro in TR. Ferner entfällt die Unterscheidung von privaten Übernachtungsgästen und geschäftlich/beruflich Reisenden, die bei der Bettensteuer von den Beherbergungsbetrieben vorzunehmen ist.

Folgerung: Die Stadtverwaltung TR  hat es versäumt, frühzeitig die Priorität auf den Gästebeitrag zu setzen, statt die zweitbeste Lösung der Bettensteuer einzuführen.

Schließlich: Die gerichtlichen Einwendungen von Hotelier Artur Friedrich gegen die Bettensteuer wären hinfällig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort