leserbriefe Gebot der Nächstenliebe

Zum Artikel: „Bistum Trier mahnt Priester: Kirchenasyl nur im Härtefall gewähren“ (TV vom 4. September) schreibt Reinhard Litzenburger:

Wenn der Landrat des Landkreises Rhein-Hunsrück kritisiert, dass ihn das Integrationsministerium angewiesen habe, auf Polizeimaßnahmen zur Beendigung des Kirchenasyls zu verzichten, dann hat er offenbar ein erhebliches Defizit in Verfahrensfragen. Es gebe in Rheinland-Pfalz eine mit allen Seiten getroffene Vereinbarung, Kirchenasyl nicht von der Polizei beenden zu lassen, sagte eine Sprecherin des Integrationsministeriums. Als Christ-Demokrat sollte er wissen, dass nicht immer der Buchstabe des Gesetzes die einzige Richtschnur exekutiven Handelns seiner Verwaltung sein sollte, sondern auch, dass er den Geist einer Ver- oder Anordnung mit Leben zu füllen hat. Kirchenasyl ist eine jahrhunderte-alte Tradition, die von staatlichen Organen Verurteilte nutzen konnten, um mit ihrem Fall eine Revision oder einen Aufschub des Urteils zu erreichen – es ist kein Mittel, staatlicherseits gefällte Entscheidungen dauerhaft zu unterlaufen. Die Kirchen haben Vereinbarungen mit den staatlichen Stellen getroffen, wie mit diesem Instrument für Bedrängte, an Leib und Leben Bedrohte umgegangen werden kann.

Aber diese Vereinbarungen sollen im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht gelten: Landrat Dr. med. Marlon Bröhr setzt sich insofern darüber hinweg, dass er Strafanzeige gegen die mit einem konkreten Fall von Kirchenasyl in Kirchberg und Büchenbeuren befassten Pfarrer gestellt hat, weil sie in einem besonderen Fall einen sudanesischen Flüchtling vor der drohenden Abschiebung schützen. Auch hat er nicht an der von Integrationsministerium und Kirchengemeinde vorgeschlagenen Mediation teilgenommen, die zu der zwischen den Kirchen und den Ländern vereinbarten Vorgehensweise gehört.

Sicherlich fühlt sich Dr. Bröhr von anderen Quellen in seiner Ethik beflügelt als der Losung vom Samstag, 1. September: Einen Fremden sollst du nicht quälen. Denn ihr wisst, wie dem Fremden zumute ist, seid ihr doch selbst Fremde gewesen im Land Ägypten (2. Mose 23,9). Doch sei ihm dieser Vers ins Gewissen geschrieben, auf dass er in Erwägung zöge, sich mit dem Innenministerium ins Benehmen zu setzen und „im vertrauensvollen Dialog nach konfliktfreien Lösungen zu suchen“, wie die Integrationsministerin es formuliert, ohne die ihrem göttlichen Auftrag folgenden Pfarrer zu inkriminieren, wo diese nur das Gebot der Nächstenliebe und des Eintretens für die Entrechteten und Verfolgten befolgen.

Reinhard Litzenburger, Kleinich

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