Geistlose Parolen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV:

In einer der führenden Indus trienationen der Welt leben 11,5 Millionen Menschen am Rande der Armut, mehr als ein Achtel der Bevölkerung. Eine der wesentlichen Ursachen dafür sind die immer noch von der Politik tolerierten Niedriglöhne. Der materielle Anreiz für eine Vollerwerbstätigkeit muss bedeuten: Ich kann von meiner Arbeit leben, und es lohnt sich zu arbeiten im Vergleich zu Hartz IV! Wenn die Höhe des gezahlten (Hunger-)Lohns die Menschen daran zweifeln lässt, ob es sich überhaupt lohnt zu arbeiten, dann stimmt etwas nicht. Höhere Löhne bedeuten natürlich auch, dass für manche Dienstleistung auch mehr gezahlt werden muss. Die Konsequenz aus dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV kann nur bedeuten, dass endlich Mindestlöhne eingeführt werden, die sich deutlich von Hartz IV abheben. Die Karlsruher Richter haben ebenfalls ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf ein Existenzminimum formuliert, was die Kürzung der Sozialleistungen somit verbietet. Weiterhin ist der Ausbeutung des Menschen durch Leih- und Zeitarbeit vom Gesetzgeber ein Riegel vorzuschieben. Die geistlosen Parolen mancher Politiker verstärken die Dekadenz, die sie selbst beschreiben. Die Gesellschaft benötigt mehr denn je intelligente Köpfe in der Politik, die Lösungen aufzeigen und nicht durch ihren Populismus die Gesellschaft spalten.

Jürgen Teusch, Wittlich

Soziales

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