Politik Genau umgekehrt

Zu den Artikeln „Neue Vorwürfe gegen Scheuer nach Maut-Ausschuss“ (TV vom 30./31. Januar) und „Scheuer und das tote Pferd namens Pkw-Maut“ (TV vom 28. Januar) schreibt Karin-Simone Hauth:

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagt aktuell, dass er bei der Vergabe des Mautvertrages „alles richtig gemacht“ habe, als er den Vertrag mit der Betreibergesellschaft abschloss, bevor das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf dem Tisch lag. Angeblich hätte er keine andere Wahl gehabt. Ganz unabhängig von der Aussage der Betreibergesellschaft, ihm mündlich das Angebot unterbreitet zu haben, doch mit der Vertragsunterzeichnung zu warten, bis der EuGH darüber seine Entscheidung verkündet hat, wäre es doch nach geltendem Vergaberecht ganz einfach so gewesen, dass genau umgekehrt er die Betreiberfirma schriftlich darum hätte bitten müssen, einer Verlängerung der Zuschlagsfrist bis zum Entscheid des Gerichts zuzustimmen.

Die Schriftform ist doch die einzig akzeptable Vorgehensweise im öffentlichen Vergaberecht. So kenne ich dies aus meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit auf diesem Gebiet.

Mit diesem einfachen Schritt wäre der jetzt entstandene Schaden für den Steuerzahler nicht entstanden. Und eines ist hoffentlich allen Bürgern auch klar: Wer seine Fehler nicht erkennt, der wird diese in Zukunft wieder machen.

Vielleicht erreicht dieser Leserbrief ja den Minister und er denkt noch einmal über seine Aussage nach.

Karin-Simone Hauth, Mülheim an der Mosel

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